Künftig sollen an den EU-Außengrenzen einheitliche Grenzverfahren gelten. Besonders betroffen sind dabei Migranten aus sicheren Ländern – sie werden bis zur Asylentscheidung in Auffanglagern untergebracht. Die Verteilung von Schutzsuchenden unter den EU-Ländern wird durch einen “Solidaritätsmechanismus” geregelt: Wer keine Flüchtlinge aufnehmen will, muss stattdessen finanzielle Unterstützung leisten. Abgelehnte Asylbewerber sollen leichter in sichere Drittstaaten abgeschoben werden können.

Die Reform, die seit der Flüchtlingskrise 2015/2016 diskutiert wird, soll endlich die Chaos-Zustände von damals verhindern. Griechenland und andere Länder waren überfordert, und Hunderttausende konnten unregistriert in andere EU-Staaten weiterreisen. Eigentlich hätten Asylbewerber laut der Dublin-Verordnung dort registriert werden sollen, wo sie die EU betreten haben.

Verhandlungen laufen bereits seit 2016

Schon 2016 schlug die EU-Kommission neue Regeln vor, doch die Verhandlungen gestalteten sich schwierig. Während Ungarn die Vorschläge als zu lasch ablehnte, äußerten Hilfsorganisationen sowie Teile von Linken und Grünen Bedenken, dass die Menschenrechte bei den Asylverfahren nicht ausreichend berücksichtigt werden. Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sollen endlich für klare Verhältnisse sorgen.