Der zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilte Kreml-Kritiker Alexej Nawalny war Mitte Februar in einem Straflager in Sibirien gestorben. Die Umstände seines Todes sind bis heute nicht geklärt. Laut Behörden ist der schärfste Kritiker von Putin bei einem Rundgang auf dem eisigen Gefängnishof im Alter von 47 Jahren zusammengebrochen. Wiederbelebungsversuche seien erfolglos geblieben.

Die 27 EU-Staaten werfen Putin und den russischen Behörden vor, die Schuld am Tod des Politikers zu tragen. Nawalnys Witwe Julia Nawalnaja geht sogar davon aus, dass ihr Mann im Lager ermordet wurde.

Ahndung von schweren Menschenrechtsverstößen

Die neuen EU-Strafmaßnahmen sollen mithilfe eines Sanktionsinstruments zur Ahndung von schweren Menschenrechtsverstößen verhängt werden. Betroffene Personen dürfen nicht mehr in die EU einreisen und keine Geschäfte mehr mit EU-Bürgern machen. Außerdem müssen ihre in der EU vorhandene Konten und andere Vermögenswerte eingefroren werden. Nach Angaben aus EU-Kreisen soll eine zweistellige Zahl von Vertretern des Justizsystems betroffen sein. Ihre Namen sollen den Plänen zufolge nach einem noch notwendigen formalen Sanktionsbeschluss in den kommenden Tagen im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.

Pläne des EU-Außenbeauftragten Josep Borrell sehen zudem vor, das EU-Sanktionsinstrument zur Bestrafung von schweren Menschenrechtsverstößen künftig nach Nawalny umzubenennen. Dieser Schritt soll ein Weg sein, das Andenken an Nawalny aufrechtzuerhalten.