Wann die einzelnen Wahllokale geöffnet haben, wird erst festgelegt. Am längsten Zeit zum Wählen werden voraussichtlich die Wiener haben, wo die Wahllokale von 7 bis 17 Uhr geöffnet sein werden. Wählt man in Wien, kann man sein Wahllokal bereits jetzt online suchen und zwar unter folgender Webseite: https://www.wien.gv.at/politik/wahlen/eu/2024/. Auch bereitet man in der Bundeshauptstadt schon die Wahllokale vor: Seit Wochen fertigen Mitarbeiter der MA 54 neue barrierefrei benutzbare Wahlzellen an, gab die Stadt diese Woche bekannt.

Österreichweit werden am Wahlsonntag mehrere zehntausend Personen im Einsatz stehen – in den Wahllokalen, in den “fliegenden Wahlbehörden” für bettlägerige Menschen oder im Hintergrund in Gemeinde-, Bezirks- und Landeswahlbehörden sowie in der Wahlabteilung des Innenministeriums.

Die Mitglieder der Sprengelwahlbehörden in den Wahllokalen sind für den gesamten Ablauf der Wahl zuständig. “Unmittelbar vor Beginn der Stimmabgabe” etwa müssen sie sich laut Europawahlordnung überzeugen, “dass die zum Hineinlegen der Stimmzettel bestimmte Wahlurne leer ist”. Später müssen sie die Identität der Wähler überprüfen und ihnen Kuvert und Stimmzettel aushändigen. Nicht minder detailliert ist der Vorgang nach Wahlende festgelegt, vom Schließen des Wahllokals über die Auszählung bis hin zur sogenannten “Niederschrift” des örtlichen Wahlergebnisses.

“Chef” im Wahllokal (örtliche Wahlbehörde) ist entweder der vom Bürgermeister bestellte Sprengelwahlleiter (wenn die Gemeinde mehrere Wahlsprengel aufweist) – oder, sofern die Gemeinde keine Sprengeleinteilung hat bzw. die Gemeindewahlbehörde selbst als eine der örtlichen Wahlbehörden fungiert, der Gemeindewahlleiter (somit Bürgermeister selbst oder von ihm bestellter ständiger Vertreter).

Dazu kommen in Sprengelwahllokalen drei Beisitzer, die von den Parteien nominiert werden, in Gemeindewahlbehörde neun Beisitzer. Die Wahlbehörden werden vor jeder Nationalratswahl neu gebildet. Sie werden dann unter anderem auch zur Durchführung der Europawahl eingesetzt. Ihre Aufteilung richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Nationalratswahl im jeweiligen Gemeindegebiet.

Damit aber alle Parteien – zumindest die im Nationalrat vertretenen – in den Sprengelwahlbehörden vertreten sind, sind Vertrauenspersonen vorgesehen. Jede Partei darf davon höchstens zwei stellen – und zwar dann, wenn sie im zuletzt gewählten Nationalrat durch mindestens drei Mitglieder vertreten ist. Die anlässlich des Ergebnisses der Nationalratswahl 2019 entsendeten Vertrauenspersonen gelten auch für die Europawahl 2024 als entsandt, so die Wahlbehörde. Vertrauenspersonen haben kein Stimmrecht (etwa wenn es um die Gültigkeit oder Ungültigkeit eines Stimmzettels geht), sind Beisitzern sonst aber im Grunde gleichgestellt. Dass alle im Gesetz vorgesehenen Jobs vergeben sind, ist nicht die Regel. Denn der Großteil wird von den Parteien besetzt, deren Kapazität oft nicht ausreicht.

Ergebnis nicht vor 23 Uhr

Auf der untersten Stufe der Hierarchie in den Wahllokalen stehen die Wahlzeugen, von denen jede Liste zwei entsenden darf – bei dieser EU-Wahl mit sieben Listen also maximal 14 pro Wahllokal. Aus Sicht der Parteien haben sie gegenüber den Mitgliedern der Wahlbehörde den Vorteil, dass sie nicht an die Amtsverschwiegenheit gebunden sind. Sie dürfen laufend nach außen informieren, etwa darüber, wer schon wählen war und wer nicht – oder wie die Wahl ausgegangen ist – und zwar auch schon vor der Ergebnisveröffentlichung. Das wird heuer voraussichtlich neuerlich erst ab 23 Uhr passieren, da in Italien erst dann die letzten Wahllokale zusperren.

Die “Entlohnung” für den wahl-sonntäglichen Einsatz ist seit der Wahlrechtsreform 2023 mit 1. Jänner 2024 offiziell in der EU-Wahlordnung geregelt. Damit gibt es für die Tätigkeit in einer Wahlbehörde einheitliche, gesetzlich geregelte Entschädigungen für Mitglieder der Wahlbehörden. Gestaffelt ist dies nach den Öffnungszeiten der Wahllokale: 33 Euro gibt es für bis zu drei Stunden (Öffnung des Wahllokals oder Tätigkeit der Wahlbehörde), 66 Euro für bis zu sechs Stunden, 100 Euro für mehr als sechs Stunden. Für Briefwahl-Wahlbehörden gibt es bei mehr als zwei Stunden 50 Euro.

Mit Schließung des Wahllokales ist der Tag für die Wahlbehörden freilich nicht zu Ende. Denn nach Wahlschluss beginnt die Auszählung. Sprengel- und Gemeindewahlbehörden prüfen und zählen die Stimmzettel aus, übermitteln ihre Resultate den 112 Bezirkswahlbehörden, die die Bezirksergebnisse ermitteln und der Landeswahlbehörde mitteilen. Diese fasst die Bezirksresultate zu Wahlkreis- und Landesergebnissen zusammen und teilt sie der Bundeswahlbehörde mit. Die stellt das vorläufige Endergebnis fest.

Neu ist mit der Wahlrechtsreform, dass am Wahlabend neben den Urnenstimmen auch gleich fast alle Briefwahlstimmen ausgezählt werden. Ein kleiner Teil wird dann erst am Montag ausgewertet: Jene, die zwischen Freitag-Nachmittag (7. Juni 2024) und Sonntag (9. Juni 2024, 17 Uhr) bei der Bezirkswahlbehörde einlangen (darunter voraussichtlich viele Wahlkarten aus dem Ausland), außerdem Wahlkarten, die noch am Samstag (8. Juni 2024) bis um 9 Uhr früh in einen Briefkasten eingeworfen werden. Auch jene Wahlkarten, die zur Briefwahl verwendet wurden, aber nicht per Post aufgegeben werden, sondern am Sonntag direkt in einem Wahllokal abgegeben werden, werden erst am Montag ausgezählt.