Die Vorgeschichte: Anfang November erkrankte der Angeklagte an Corona. In der Quarantäne soll er seine – damals noch im selben Haushalt lebende – 70-jährige Ex-Frau absichtlich angehustet und sogar ihr Handtuch benutzt haben. Zudem weigerte der Mann sich, Zuhause einen Mund-Nasenschutz zu tragen.
Einmal soll er die Frau gegen einen Türstock gedrückt und dabei leicht verletzt haben. In der Folge wurden eine Zerrung im Nacken und eine Infektion mit Covid-19 bei der Frau festgestellt.

Wort gegen Wort

Der Mann ist wegen versuchter schwerer Körperverletzung, vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten und Nötigung angeklagt. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Er behauptet, seine Ex-Frau habe in nach dem positiven Testergebnis nicht mehr hinein lassen wollen. Sie beteuert wiederum, er habe sich sogar geweigert, einen Test zu machen, und sei erst zum Arzt gegangen, nachdem sie die Behörde informiert habe. Die gemeinsamen Kinder der beiden geben auch keinen Aufschluss über die Richtigkeit der Angaben ihrer Eltern: Die Tochter hält zur Mutter, der Sohn zum Vater.

Kritik an Gesundheitsbehörde

Neue Zeugenaussagen werfen nun ein schräges Licht auf das Vorgehen der zuständigen Gesundheitsbehörde: Weder die Ex-Frau, noch der zum Zeitpunkt der Erkrankung seines Vaters ebenfalls im Haushalt lebende Sohn hatten einen Absonderungsbescheid erhalten, obwohl sie als K1-Personen gelten. Beide verließen regelmäßig das Haus, der Sohn ging sogar – getestet – zur Arbeit.
Zudem soll beim Angeklagten nur ein Antigen- und kein PCR-Test gemacht worden sein. Die Richterin will diese Aussagen nun überprüfen. Die Verhandlung wurde auf 10. Mai vertagt.(APA/red)