Der US-Konzert Meta gibt Nutzern in Zukunft einen besseren Überblick über die Verknüpfung ihrer Daten zwischen den Diensten. „Meta-Kunden können erstmals frei und informiert entscheiden, ob sie Meta-Dienste isoliert nutzen oder miteinander verknüpfen wollen. Allerdings gibt es bei „Likes“ und Facebook-Logins auf anderen Websites noch Defizite“, so das Bundeskartellamt. „Außerdem muss geklärt werden, wie man Nutzer zutreffend informiert und wie diese einer Verwendung einfach widersprechen oder zustimmen können.“ In einigen Fällen müssen Einwilligung nachträglich eingeholt werden.

Meta dankt Bundeskartellamt

Meta erklärte: „Wir sind dankbar, dass das Bundeskartellamt unsere Arbeit für mehr Transparenz und Wahlmöglichkeit anerkennt.“ 2019 untersagte die Behörde dem Konzern eine Zusammenführung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen ohne entsprechende Einwilligungen. Nachdem Meta sich gegen den Beschluss wehrte, ging der Fall bis zum Europäischen Gerichtshof. Die Entscheidung wird am 4. Julie erwartet.