
Fälschte Coronatest, um tanzen zu gehen: Mädchen (17) zu Geldstrafe verurteilt
Eine Schülerin wollte im Spätsommer mit ihren Freunden tanzen gehen und fälschte dafür ein PCR-Testergebnis. Sie wurde erwischt – und jetzt vor Gericht wegen Urkundenfälschung zu einer unbedingten Geldstrafe von 320 Euro verurteilt.
Ein 17-jähriges Mädchen, das sich im Spätsommer des Vorjahrs mit einem gefälschten PCR-Test in eine bei der Jugend angesagten Dancebar schummeln wollte, ist am Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen Urkundenfälschung verurteilt worden. Die Schülerin bekam eine unbedingte Geldstrafe von 320 Euro (80 Tagessätze zu je vier Euro) aufgebrummt. Die Übeltäterin nahm die Strafe an, da sie aber anwaltlich nicht vertreten war, ist das Urteil formell nicht rechtskräftig.
Manipulierter alter Test flog durch QR-Code auf
Die Jugendliche war am 10. September mit Freunden verabredet. Anstatt sich einen für den Eintritt in das Lokal erforderlichen PCR-Test zu besorgen – was in Wien keine besonders Schwierigkeit darstellt -, nahm sie einen alten, längst abgelaufenen Test und manipulierte diesen auf ihrem Computer mit einem Software-Programm. Im Lokal wies sie dann den verfälschten Test vor – und flog auf, da der QR-Code gescannt und der Schwindel entdeckt wurde.
Schülerin hatte bereits Corona-Infektion hinter sich
Die Staatsanwältin gab sich in der Verhandlung betont streng. Die Vorgangsweise der Angeklagten sei “unverantwortlich”, bemerkte die Anklägerin, eine Diversion komme in diesem Fall aus generalpräventiven Gründen nicht in Frage. Die Angeklagte hielt fest, sie habe im Tatzeitpunkt bereits eine Corona-Infektion hinter sich gehabt – allerdings lag diese sieben Monate zurück. In ihrer Schule habe sie sich regelmäßig Antigen-Tests unterzogen, sie sei beim Lokalbesuch “negativ” gewesen. PCR-Tests sind jedoch wesentlich aussagekräftiger als Antigen-Tests.
Auf die Frage, weshalb sie unbedingt in das Lokal wollte, erwiderte die Schülerin: “Es hat keinen besonderen Grund gegeben. Ich hätte auch daheim bleiben können.” Die Staatsanwältin war mit dem Urteil einverstanden. Die 17-Jährige hat drei Tage Zeit, um über ein allfälliges Rechtsmittel nachzudenken. (APA/red)
Kommentare
OmG! Am Vormittag negativ getestet und am Abend schon eine Verbrecherin! 😉
Keiner angesteckt, kein Schaden, aber wen interessierts?
Hier muss die volle Härte der Justiz ein Zeichen setzen, was man sich bei gewissen “Einzelfällen” nicht traut!
Eine Justiz die so politisch urteilt, ist keine Justiz, sondern Schergen der Politik!
… bei Ausländern bekommt die Exekutive und Judikative auch Muffensausen, denn die lassen sich das nicht gefallen und gehen mit IHREM GANZEN CLAN gegen den Staat und einzelne Personen vor ….
Wie viel Einkommen hat das Mädchen? Sozialstunden hätten es auch getan. Da gehören ganz andere vor Gericht aber sicher nicht das Mädchen. Millionen werden versenkt und denen passiert nichts.
Bei einem “Flüchtling” wurden vor schon längerer Zeit 10 Euro als Strafe verhängt wegen gefälscher Ausweisdokumente. Das wäre wohl auch für eine Schülerin passend gewesen. Aber sie ist ja Österreicherin, nehme ich stark an. Als Ausländerin hätte es garkeine Verhandlung gegeben, da hätte man gesagt, dass man sie extra streng gezielt als Ausländerin kontrolliert hatte. Also Anklage für den Kontrollierer wegen Fremdenfeindlichkeit.
Ein verfaulter Staat ist das, der die Inländer diskriminiert.
Trifft es punktgenau! Wir sind die Inländertrottel!!
Liebes Express Team, stellt die Kontonummer von dem Mädl hier rein. Wir spenden ihr diese Strafe und wirst sehen da wird noch was zum Ausgehen überbleiben. MFG Alfred
Bin dabei
Super Idee, da bin ich auch dabei!
Toll, eine 17 jährige hat im Spätsommer ihren Testzettel gefälscht und heute am 03 Jänner also 6 Monate später wird das dann berichtet nur um Framing zu machen! Eine tolle Welt in der sich Staatsanwaltschaften mit sowas beschäftigen, wirklich toll!
Wer hatte gesagt die Pandemie ist
zu Ende, kann sich noch jemand
erinnern ?
Die Staatsanwältin gab sich in der Verhandlung betont streng.
Frechheit, eigentlich irre, dafür keine Diversion anzubieten. Bei einer unvertetenen Jugendlichen! Jeder Asylwerber bekommt gratis anwaltliche Vertretung. Aber bei einem jungen Mädel kann man ja groß aufdrehen. Ganz großes Kino im Gerichtssaal.