Die Bilder von den dicken Geldbündeln auf der Couch der sozialdemokratischen EU-Abgeordneten und Ex-EU-Vize-Parlamentspräsidentin Eva Kaili (44) werden die europäischen Steuerzahler nicht so schnell vergessen: Die aus Griechenland stammende Amtskollegin von Österreichs EU-Vize-Parlamentspräsident Othmar Karas (ÖVP) soll laut den belgischen Korruptionsermittlern 1,5 Millionen Euro an Bestechungsgeld erhalten haben – die Erhebungen laufen, es gilt die Unschuldsvermutung.

Nach Untersuchungshaft und nach ihrem Hausarrest mit Fußfessel darf die rote EU-Politikerin nun auch wieder im Parlament der Europäischen Union sitzen, das hätte die Ex-Vize-Parlamentspräsidentin gemeinsam mit ihrem Anwalt Michalis Dimitrakopoulos erkämpft.

Ein Großteil der von den Ermittlern sichergestellten Bestechungssummen.

Viel Steuergeld für die Tatverdächtige im Mega-Korruptionskrimi

Aber schon bei der ersten Parlamentssitzung in Strasbourg fehlte die griechische Abgeordnete: Sie werde auch die restliche Sitzungswoche nicht erscheinen, ein “persönliches Hindernis, das nicht öffentlich besprochen werden kann”, würde die Anwesenheit von Eva Kaili im EU-Parlament unmöglich machen, meinte Anwalt Dimitrakopoulos.

Die europäischen Steuerzahler, die ohnehin nicht besonders gut auf die Geld hortende Sozialdemokratin zu sprechen sind, wird aber vermutlich ziemlich ärgern, dass die Griechin trotz ihrer Abwesenheit weiterhin ein Abgeordnetengehalt in der Höhe von 10.485 Euro brutto im Monat kassieren kann – und aktuell auch den Doppelten mit Urlaubsgeld, mutmaßlich somit mehr als 20.000 Euro.

Tiefer Fall nach einer steilen EU-Karriere: Eva Kaili (44).

Tatverdächtige - und nicht im Parlament anwesend

Während Kripo und Staatsanwaltschaft also im bisher größten Korruptions-Krimi in der Geschichte der Europäischen Union ermitteln, lassen die EU-Bürokraten zu, dass eine Noch-Abgeordnete weiterhin 10.495 Euro als Monatsbezug beziehen kann, obwohl diese Politikerin erstens als Tatverdächtige gilt – und zweitens gar nicht im Parlament anwesend ist.

eXXpress-Leser können sich erinnern, dass Österreichs Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) am 7. Oktober 2021 die Regel aufgestellt hat, dass jeder Politiker zurückzutreten hätte, gegen den ermittelt werde – weil “die volle Handlungsfähigkeit nicht mehr gewährleistet” sei. Bis nach Strasbourg und Brüssel dürfte sich diese Aussage noch nicht durchgesprochen haben.