Das Landesgericht für Strafsachen Wien sieht den Tatbestand der Beleidigung erfüllt und hat in einem ersten Schritt dem “Falter” als Medieninhaber des Podcast die Veröffentlichung einer kurzen Mitteilung über das eingeleitete Verfahren gemäß § 37 Mediengesetz aufgetragen, was als Etappensieg gilt.

Über die von Claus Reitan beantragte einstweilige Verfügung wegen der Unterlassung der beleidigenden Äußerungen wurde in dem Verfahren vor dem Handelsgericht Wien noch nicht entschieden.

Klenk hat in der Wochenzeitung erst kürzlich auch eine Gegendarstellung zu jenem Bericht bringen müssen, dass Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ein “Eigenurin-Amulett” tragen würde. Strache klagte und gewann das Verfahren.