Ein Schöffensenat sah es als erwiesen an, dass der Geschäftsmann und ehemalige Politiker mit betrügerischen Machenschaften einen Millionenschaden angerichtet hatte.
Dem (nicht rechtskräftigen) Urteil zufolge verursachte Schellenbacher einen Schaden von fünf Millionen Euro.

Laut dem oberösterreichischen Volksblatt blieb es bei vier weiteren Millionen Euro beim Versuch. In “wissentlicher Täuschungsabsicht geltend gemachte Beträge” gelangten letztlich nicht zur Auszahlung.
Schellenbacher akzeptierte nach Rücksprache mit Verteidiger Farid Rifaat das Urteil, die Oberstaatsanwaltschaft gab indes keine Erklärung ab.