Das Arbeits- und Sozialgericht (ASG) in Wien hat sich am Montag mit einer von Fellner eingebrachten Unterlassungsklage beschäftigt, die der ehemaligen oe24.tv-Moderatorin Raphaela S. die Behauptung untersagen soll, er habe sie während eines Fotoshootings begrapscht.

Der Anwalt von S., Michael Rami, führte zu Beginn aus, dass es im Kern des Verfahrens um die Glaubwürdigkeit Fellners gehe. Schließlich behaupte Fellner, noch nie jemanden sexuell belästigt zu haben, meinte Rami.

Am Verhandlungstag davor schränkten Fellners Anwälte die Unterlassungsklage jedoch auf den mutmaßlichen Griff auf das Gesäß bei dem Fotoshooting im Mai 2019 ein. Deshalb wurde schon eine Krone-Moderatorin, die ebenfalls behauptet, von Fellner sexuell belästigt worden zu sein, nur kurz einvernommen. Ein Anwalt Fellners, Georg Zanger, meinte nun, dass sämtliche von Rami vorgebrachten Zeuginnen und Zeugen keine Wahrnehmung zum klagsgegenständlichen Vorfall hätten und folglich ohne Bedeutung für das Verfahren seien. Da die Richterin nach einer Besprechung mit dem Senat verkündete, von einer weiteren Beweisaufnahme Abstand zu nehmen, wird es zumindest in diesem Strang auch nicht dazu kommen.

Fellner betonte erneut, dass er die Mitarbeiterin bei dem Foto-Shooting nicht berührt habe und dass auch von allen Zeugen so beobachtet und bestätigt wurde.

Das Urteil wird in den nächsten Wochen schriftlich ergehen. (APA/red)