
Finanzminister stellt klar: Corona-Sünder müssen Wirtschaftshilfen zurückzahlen
Die Corona-Hilfsgelder sind in der Pandemie eine wichtige Stütze der heimischen Wirtschaft. Doch einige Unternehmen versuchen sich, die Hilfe der Regierung zu erschwindeln. Der Finanzminister stellt klar: Wer sich nicht an die Regeln hält, muss zurückzahlen.
Die Bundesregierung hat in allen Hilfsinstrumenten strenge COVID-Complianceregeln verankert, um sicherzustellen, dass von Unternehmen, die sich nicht an Corona-Regeln halten, Wirtschaftshilfen aus dem betroffenen Zeitraum zurückgefordert werden können. Bei bestimmten Verstößen gegen das COVID-Maßnahmengesetz, wie beispielsweise dem Nicht-Einhalten eines Betretungsverbotes, wird die entsprechende Förderstelle informiert und fordert die Hilfe für das betroffene Monat zurück. Derzeit befindet sich die gesetzliche Regelung zum Datenaustauschparlamentarischen Prozess und wird in den nächsten Wochen umgesetzt werden. Ab der Fertigstellung der Schnittstelle können alle seit November ausgestellten, rechtskräftigen Bescheide mit der werden.
Einfache Rückforderung
„Wer sich nicht an die Regeln hält, muss Wirtschaftshilfen zurückzahlen. In den Richtlinien ist die gesetzliche Möglichkeit verankert, bei Verstößen die Förderung des jeweiligen Monats zurückzufordern und das werden wir auch konsequent tun, wenn es notwendig ist. In Zukunft wird es eine Schnittstelle geben, damit die Förderstellen automatisch über Strafen informiert werden. Damit können wir von jenen, die sich nicht an die Covid-Regeln halten, schnell und einfach die Hilfen zurückfordern. Wir werden konsequent gegen Corona-Sünder vorgehen“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Automatischer Datenabgleich
Die automatische Abfrage umfasst alle Hilfsinstrumente der Bundesregierung wie Ausfallbonus, Verlustersatz, Härtefallfonds, NPO-Fonds, Künstler-Sozialversicherungsfonds, Härtefallfonds für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Privatzimmervermieter, Ausfallsbonus für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und und den Verlustersatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
Kommentare
Wirtschaftshilfen werden von den überzogenen Schulden Österreichs bezahlt. Die ganze Welt ist hoch verschuldet und es ist mittlerweile auch völlig egal geworden. Diese finanzielle Situation ist ein zusätzlicher Motor für die Inflation. In der österreichischen Seele sitzt der Drang, ohne Schulden leben zu wollen. Würde Österreich keine Schulden haben und die Staatskassen sogar einen Gewinn feststellen, müsste Österreich diesen Gewinn an Maastricht abgeben. Das wir wohl auch keiner wollen… Strafen, die Anhand der Maßnahmengesetze eingezoben werden, werden entsprechend der Materie eingesetzt bzw. anderweitig verwendet (dies ist in Österreich höchst schwammig definiert lt. Gesetzgebung). Fazit: Die Regierung versucht auch mit dieser Thematik die Bevölkerung zu veränstigen.
“Corona-Sünder müssen Wirtschaftshilfen zurückzahlen…”
Und unfähige Politiker ihre Bezüge!
Hahaha…da werden jetzt viele froh sein, bis Heute noch nichts erhalten zu haben…
Hahaha, Strafen, Verbote, Corona Sünder, Gefährder sowieso, ehrlich gesagt bin ich schon gespannt wann alle in Uniform aufmarschieren werden…..
Gibt mir ein Finger…Nur noch zwei Wochen und kommt Prokurent .
“Die automatische Abfrage umfasst alle Hilfsinstrumente der Bundesregierung wie Ausfallbonus, Verlustersatz, Härtefallfonds…”
So viel zum Datenschutz….