Im Zuge der Ermittlungen zur sogenannten “Umfragen-Affäre” fordert die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft große Mengen an elektronischen Daten aus dem Kanzleramt. Das geforderte Material umfasst E-Mails, Laufwerke und Office-Dokumente. Es geht um den Verdacht, dass Mitglieder der ÖVP seit 2016 rechtswidrig Budgetmittel zur Finanzierung von gefälschten Meinungsumfragen verwendet haben. Auch der ehemalige Kanzler Sebastian Kurz soll in die Affäre involviert gewesen sein.

"Fischen im Trüben"

Das Kanzleramt verweigert die Auslieferung der Daten aus den Jahren 2016 bis 2021 vorerst. Die WKStA fische im Trüben, heißt es aus dem Kanzleramt, Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern könnten verletzt werden. Rechtliche Beratung kommt von Wolfgang Peschorn, dem Präsidenten der Finanzprokuratur, von Strafrechtsprofessor Alexander Tipold und Rechtsanwältin Katharina Körber-Risak. Die Juristen verorten rechtliche Mängel in der Anordnung zur Sicherstellung der WKStA, die eine Zwangsmaßnahme darstellt.