
Fix: Sieben Milliarden Euro Budget für den Energiekostenzuschuss fixiert
Wegen der enormen Teuerung bei Strom, Erdgas und Treibstoffen hat die Regierung beschlossen, den Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen zu verlängern und zu erweitern. Der Energiekostenzuschuss 2 gilt für das gesamte Jahr 2023.
Die österreichische Bundesregierung hat sich im Dezember auf eine Novellierung des Bundesgesetzes zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen geeinigt. Diese umfasst eine Fortführung des Energiekostenzuschusses 1 in den Monaten Oktober, November und Dezember 2022, also im vierten Quartal des Jahres 2022, sowie den Energiekostenzuschuss 2. Der dafür reservierte finanzielle Rahmen wird heute im Plenum des Nationalrats beschlossen.
7 Milliarden Euro fixiert
Nachdem der Geltungszeitraum des Energiekostenzuschusses 1 mit Ende September 2022 geendet hat, hat sich das Wirtschaftsministerium für eine Ausweitung der Energiehilfen für Unternehmen eingesetzt. “Der Energiekostenzuschuss 1 wurde bis Ende des Jahres 2022 verlängert. Mit Anfang des Jahres 2023 wirkt der Energiekostenzuschuss 2, der 2023 als Abfederungsmaßnahme für gestiegene Energiekosten für alle Unternehmen vorgesehen ist. Eine weitere Unterstützungsmaßnahme, insbesondere für Kleinstunternehmen, ist mit dem Pauschalfördermodell geplant und derzeit in Finalisierung“, erklärt der Arbeits- und Wirtschaftsminister.
Für dieses Unterstützungspaket, bestehend aus Energiekostenzuschuss 1, Energiekostenzuschuss 2 und dem Pauschalfördermodell, wurden seitens der Bundesregierung 7 Milliarden Euro fixiert, die heute im Nationalrat beschlossen werden. „Angesichts der stark gestiegenen Energiepreise und der Unsicherheit, die damit für die Unternehmen verbunden ist, bin ich froh, dass wir das ursprünglich nur für den Energiekostenzuschuss 1 geplante Budget auf 7 Milliarden Euro erhöhen konnten. Damit verfügen wir auch in diesem Jahr über einen finanziellen Spielraum zur Abwicklung des Energiekostenzuschusses 2 und des Pauschalfördermodells. Mit diesem Schutzschirm geben wir damit auch den Unternehmen Planungssicherheit und stellen sicher, dass der Standort Österreich wettbewerbsfähig bleibt“, so Kocher weiter.
Die wichtigsten Eckpunkte
Mit dem Energiekostenzuschuss 1 wurden besonders betroffene energieintensive Unternehmen entlastet. Beim Energiekostenzuschuss 2 ist im Vergleich zum Vorgängermodell neu, dass in Stufe 1 und 2 die Energieintensität entfällt. Zudem wurde die Förderintensität für Energie-Mehrkosten in der untersten Stufe von 30 auf 60 Prozent verdoppelt. Die für den Energiekostenzuschuss 2 nötige Förderrichtlinie ist in Ausarbeitung und wird dann der EU-Kommission zur Notifizierung vorgelegt.
Sowohl beim Energiekostenzuschuss 1 als auch beim Energiekostenzuschuss 2 erfolgt die Abwicklung der Voranmeldungen und Registrierungen über die aws, die Förderbank des Bundes. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen. Von der Antragstellung ausgenommen sind unter anderem Unternehmen, die gemäß volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung als staatliche Einheit gelten, aber auch energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen. Für weitere Förderstufen gelten weitere Regeln.
Kommentare
Das ist alles zuwenig, mindestens 95% Steuer für die Höchstverdienenden und 70% für die Mindestsicherungsbezieher, nur so ist eine “gerechte” Umverteilung möglich. Ich freu mich schon darauf, wenn jeder auf die Arbeit schei..t weil da die Kosten um überhaupt arbeiten zu können höher sind als der Verdienst. Aber die die nie gearbeitet haben, das sind in Wien sicher an die 75% können nur umverteilen oder von der Umverteilung leben …….
@ ZuSchnellerKommentar
Bei deinem Vergleich hast halt vergessen, dass weder du noch ich das Monopol des Steuer- und Abgaben-Geld-Eintreibens haben, leider !
Außerdem müssen wir “Bürger” für die Staatsschulden jeden eigenen Kredit auch selbst zurückzahlen, was für die Staatsschulden nicht gilt. Die werden einfach fortgeschrieben, weil wir Bürger ja ewig dafür haften – und die pseudo-Volksvertreter/innen sich ebenso hemmungslos selbst fürs Nixtun bedienen dürfen und von jeder Haftung befreit sind !
Schafft mal endlich diese unfassbar abzockende married order ab…….dann braucht es dieses Gießkannenprinzip nicht mehr!
Ländleuserin
die Merit Order hat nix mit heiraten zu tun ;-))
Die Merit-Order ist die Einsatzreihenfolge der Kraftwerke, die durch die variablen Kosten der Stromerzeugung bestimmt wird.
Österreich hat 355 Milliarden Euro Schulden und kann trotzdem 7 Milliarden Euro einfach so locker machen?
Ich habe keine Schulden und würde von meiner Bank nicht einmal 100.000 Euro Kredit bekommen (ohne Sicherheiten und Bürgen).
Lieber Unternehmer, wir können leider die Strom- oder Gasversorgung nicht garantieren, auch den Zugang zu Materialien, die man für etwaige Produktionen braucht sind aufgrund unserer Sanktionen schwer bis gar nicht erhältlich, nach Infrastruktur bitte erst gar nicht fragen, ja sogar ihr gesamtes Unternehmen könnte der Ukraine geopfert werden, ohne, dass es wen juckt. Aber da habt’s ein bisi Kleingeld, das wir den Bürgern extra für Euch entwenden. Wegen der Planungssicherheit warads gwesn. Damit Österreich wettbewerbsfähig bleibt!!
Mittels EKZ 1 wurde dem Steuerzahler € 1.000,- abgeknöpft und großzügige € 500,- bekam er zurück. Mit dem EKZ 2 wird dem Steuerzahler verschobene (nicht klar erkennbar durch eine veränderte Steuerkalkulation) € 1.500,- abgeknöpft und er bekommt € 300,- retour. Die Dankbarkeit der Bevölkerung ist unermesslich groß (Sarkasmus). Eingeknickt vor der EU aus Angst vor Sanktionen gegen Österreich. Umgefallen im Liegen und mittels Show scheinheilig bevölkerungsfreundlich dargestellt.
Also fassen wir die Realität kurz und bündig zusammen: Der Steuerzahler finanziert 7 Mrd. € für Betriebe. Gleichzeitig hat er höher Preise für A-Z zu bezahlen. Na, das nennt man einen Deal.
Der Weg zu noch mehr Inflation und letztlich in den neuen Kommunismus wird konsequent gegangen.