Im Sinne branchenübergreifend fairer Wettbewerbsbedingungen auf dem österreichischen Finanz- und Kapitalmarkt werde die FMA, die von ihr auch auf andere Finanzdienstleister ausgedehnten Ausschüttungsbeschränkungen im Gleichklang wieder aufheben. Das im Zuge der durch die Pandemie verursachten massiven wirtschaftlichen Turbulenzen von der Aufsicht den Finanzdienstleistern auferlegte De-Facto-Verbot, Dividenden und Boni auszuschütten, habe sich bewährt, so die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller. Es habe wesentlich dazu beigetragen, dass die Kapitalbasis der heimischen Anbieter nicht ausgedünnt. sondern zum Teil sogar gestärkt worden sei.

Der Vorstand der FMA mahnt von den Finanzdienstleistern aber “auch weiterhin eine vorsichtige und vorausschauende Kapitalplanung ein, die die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftsmodelle und das erhöhte Risiko durch die wirtschaftlichen Herausforderungen sowie drohende Verluste nach dem Auslaufen der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen berücksichtigt.” Diese Erwartungshaltung werde die FMA betroffenen Instituten “erforderlichenfalls auch direkt kommunizieren”.

Weiterhin Vorsicht geboten

Eingebremst hatten die Bankenaufseher in Europa, auch die FMA, die Finanzbranche Ende März 2020, auch an Versicherungen und Pensionskassen gab es später entsprechende Empfehlungen. Kürzlich, Anfang Juli, hatte EZB-Chefin Christine Lagard erklärt, die Dividendenbeschränkung für europäische Banken könnte bald, nämlich im September, auslaufen. Man wolle aber weiterhin Vorsicht sehen bei Bank-Dividenden, so die spanische EZB-Aufseherin Margarita Delgado Mitte des Monats. Auch die größten britischen Banken dürfen seit kurzem für 2020 wieder unbeschränkt Dividenden an ihre Aktionäre ausschütten. (APA)