Wie das Medium STYLE UP YOUR LIFE! behauptet, liegen ihm die Verträge aus dem ATV-Format „Forsthaus Rampensau“ vor. Die Spannbreite der Bezahlung ist groß: Manche Reality-Stars steigen mit einer Gage von nur 2000 Euro ins Alm-Abenteuer ein, während andere ein Vielfaches davon erhalten. Insgesamt reicht der interne Gagen-Rahmen pro Staffel von 2000 bis 15.000 Euro. Entscheidend sind Faktoren wie Bekanntheit, Medienpräsenz und die Zugkraft beim Publikum.

Otto Konrad bestbezahlter Promi?

Ein genauer Blick auf die aktuelle vierte Staffel macht diese Unterschiede besonders sichtbar. So soll Publikumsliebling Manuela aus „Amore unter Palmen“ mit 2000 Euro für bis zu zwölf Drehtage – einschließlich Promo-Dreh – am unteren Teil des Tarifs eingestuft worden sein.

Am anderen Ende der Skala steht Ex-Torwart Otto Konrad: Mit 15.000 Euro gilt er als Gagen-Kaiser der neuen Staffel. Der frühere Profi-Kicker und „Dancing Star“ dürfte damit sogar einer der bisher bestbezahlten Teilnehmer überhaupt sein. Bemerkenswert: Da er als erster Bewohner hinausgewählt wurde, erhielt er seine gesamte Gage für lediglich drei Drehtage. Ein ATV-Insider erzählte STYLE UP YOUR LIFE!: „Für Otto hat sich die Teilnahme finanziell richtig gelohnt.“

Gagen starten bei 2000 Euro

Die Verträge folgen einem System. Neue Reality-Gesichter und weniger bekannte Influencer werden meist zwischen 2000 und 4000 Euro eingeordnet. Für viele ist das der übliche Einstiegsbereich. Erst Teilnehmer mit ATV-Erfahrung oder größerer Social-Media-Reichweite steigen in die nächsthöhere Kategorie auf und erhalten zwischen 5000 und 8000 Euro – ebenfalls für zwölf Drehtage, inklusive zwei Werbedrehtagen.

Oberhalb dieser Stufe beginnt die Premium-Liga, in der einzelne Prominente fünfstellige Beträge verdienen können. Unbestätigten Informationen zufolge soll die bisher höchste Gage bei rund 20.000 Euro liegen.

Auszahlung in zwei Teilen

Ausbezahlt wird in zwei Teilen: „1/3 bei Einzug in die Location. 2/3 bei Abwahl oder Gewinn.“ Steuern müssen die Teilnehmer anschließend selbst abführen. Gleichzeitig schützen sich die Produzenten vertraglich: Wer plötzlich absagt oder die Dreharbeiten verlässt, muss laut Dokument „sämtliche dem Produzenten bereits entstandenen Ausgaben … erstatten“. Bei einer späten Absage wird zusätzlich eine Vertragsstrafe „in Höhe der Vergütung“ fällig. Solche Klauseln seien branchenüblich und dienen der Absicherung des Produktionsablaufs.