So wurde im Prüfzeitraum 2018 bis 2020 das Maifest im Prater mit 270.000 EUR unterstützt ohne irgendeinen Rechnungsbeleg vorweisen zu können. Es gab keine Gesamtkalkulation und auch keine weiteren Detailunterlagen zur Abrechnung bzw. Vergleichsangebote. Die Beurteilung einer widmungsgemäßen, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung war für den Stadtrechnungshof Wien nicht möglich.

Eine stichprobenartige Untersuchung von Belegen aus dem Jahr 2018 ergab, dass der Verein Wiener Kulturservice dem Stadtrechnungshof Wien keine schriftliche Vereinbarung bzw. Honorarnote vorlegen konnte. Daher war für den Stadtrechnungshof Wien nicht nachvollziehbar, auf welcher Grundlage die Auszahlungen an die jeweiligen Künstlerinnen bzw. Künstler und Vertragspartnerinnen bzw. Vertragspartner erfolgten.

Keine vertragliche Grundlage und keine Auftragsbedingungen für Auftritte am Donauinselfest

Die Überprüfung aus den Jahren 2019 und 2020 zeigte, dass in mehreren Fällen bei Beauftragungen für nicht künstlerische Leistungen über 3000 Euro vom Verein Wiener Kulturservice keine schriftlichen Vergleichsangebote eingeholt wurden, obwohl dies in der Förderungsrichtlinie der MA 7 – Kultur klar festgelegt ist.

In einer Abrechnung des Vereins Wiener Kulturservice mit einem Verein des ÖGB wurden lediglich Honorarnoten von Künstlern, die beim Donauinselfest aufgetreten sind, übermittelt. Es gibt keine vertragliche Grundlage und keine Auftragsbedingungen für diese Auftritte. Auch eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Verein Wiener Kulturservice und dem ÖGB-Verein konnte nicht vorgelegt werden.

Eine Kooperationspartnerin erhielt vom Verein Wiener Kulturservice 6840 Euro für die Planung und Durchführung der Frauenbühne im Rahmen des Wiener Donauinselfestes. Obwohl das Programm der Frauenbühne zur Gänze im Jahr 2020 zur Gänze nicht durchgeführt konnte, wurde das Geld in vollem Umfang ausbezahlt. Es fehlt eine ausreichende Dokumentation und Begründung der zweckmäßigen Verwendung der Förderungsgelder.

Innerhalb des roten Netzwerks werden Millionenbeträge verschoben

Weiters wurden Flugkosten für eine Künstlerin übernommen, ohne einen Beleg einzufordern. Ein Unternehmen erhielt einen Auftrag über 26.500 Euro für Personal, um die Covid-19 Bestimmungen umzusetzen und für die Produktion der Sommertour. Dafür gab es weder eine schriftliche Vereinbarung oder Stundenaufzeichnungen des Personaleinsatzes, noch eine Dokumentation zur Leistungserbringung.

Für den Wiener FPÖ-Chef, Stadtrat Dominik Nepp, bestätigt der aktuelle Bericht die Erkenntnisse des Bundesrechnungshofs und der gemeinderätlichen Untersuchungskommission. „Es gibt massive Ungereimtheiten bei der Richtigkeit der Abrechnungen. Der Verdacht erhärtet sich, dass hier innerhalb des roten Netzwerkes Millionenbeträge herumgeschoben werden. Diese dunklen Kanäle müssen akribisch untersucht werden. Die FPÖ wird den Bericht genau analysieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte setzen“, so Nepp.