Teufel lebt im Bezirk Scheibbs, wo aktuell Ausreisekontrollen stattfinden. Weil er die gesetzlichen Grundvoraussetzungen für derart freiheitsbeschränkende Maßnahmen nicht gegeben sieht, hat der Freiheitliche eine Individualbeschwerde beim VfGH eingebracht, worüber auch der ORF Niederösterreich berichtet. “Der Ausreisetestzwang steht im klaren Widerspruch zu den Grundrechten auf Bewegungsfreiheit bzw. Freizügigkeit, auf körperliche Unversehrtheit sowie dem Grundrecht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz, das auch vor willkürlicher Gesetzesanwendung schützt”, erläuterte der Mandatar.

In der Beschwerde geht es um die Ausreisetestpflicht im Bezirk Scheibbs, der einem Parteisprecher zufolge exemplarisch für andere Bezirke stehe, “die abgeriegelt worden sind”. Laut Teufel, der auch Scheibbser FPÖ-Bezirksparteiobmann ist, kann evidenzbasiert “nicht dargelegt werden, dass der Bezirk Scheibbs in Relation zu Restösterreich eine außerordentliche Entwicklung gezeigt hätte, die Ausreiseverbote auf Basis einer Grundrechts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung rechtfertigen könnten”.

"Drastischer Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte unserer Bevölkerung"

Der Mandatar betont, dass er u.a. in seinem “Grundrecht auf Bewegungsfreiheit bzw. Freizügigkeit der Person” ebenso wie in seinem “Grundrecht auf freie und ungestörte Mandatsausübung” als Abgeordneter zum niederösterreichischen Landtag “persönlich, unmittelbar, nachteilig und aktuell betroffen” sei. Um seinen mandats- und berufsbedingten Verpflichtungen nachkommen zu können, habe er sich bereits wiederholt – “notgedrungen” – einer Testung unterzogen. Letztlich beantragt Teufel, die “Hochinzidenzgebietsverordnung betreffend den Bezirk Scheibbs” als gesetzeswidrig bzw. als verfassungswidrig aufzuheben. (APA/red)

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