Deutschlands Ampelregierung hat sich auf ein neues Selbstbestimmungsgesetz geeinigt. Es soll die Änderung des Geschlechtseintrags erleichtern. Scharfe Kritik am im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf übt Feministin Alice Schwarzer.

Sie warnt: Das neue Gesetz mache Kindern und Jugendlichen den Geschlechtswechsel verlockend leicht. Überdies sei der am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf eine Gefahr für Frauen, „in deren Schutzräume biologische Männer, die sich einfach ‚als Frauen definieren‘ eindringen könnten“.

Deutscher Frauenrat gegenteiliger Ansicht: Gesetz zu spät

Alice Schwarzer schüttelt den Kopf: „Es ist schwer zu verstehen, dass das Kabinett einen so lebensfernen, nicht zu Ende gedachten Gesetzesentwurf verabschiedet“, sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Der Deutsche Frauenrat vertritt die genau entgegengesetzte Ansicht. Für deren Vorsitzende, Beate von Miquel, kommt das Gesetz, das im November 2024 in Kraft treten soll, viel zu spät. Überdies kritisiert sie transfeindliche Narrative im Kabinettsentwurf. Diese würden „besonders Transfrauen unter Generalverdacht eines gewaltvollen Verhaltens stellen“, erklärte sie der „Rheinischen Post“. Die Frauenrats-Vorsitzende forderte daher eine „dringende“ Änderung der problematischen Stellen im parlamentarischen Verfahren.

Transperson von Linke fordert freien Zugang zu Frauensaunen etc.

Nicht weit genug geht das Selbstbestimmungsgesetz auch Maja Tegeler,Mitglied der Bremischen Bürgerschaft und dort queerpolitische Sprecherin der Linksfraktion. Tegeler – selbst Transperson – kritisiert: „Menschen wird nicht automatisch ermöglicht, den Zugang zu Saunen, Umkleidekabinen etc. automatisch wahrzunehmen.“ Transfrauen sollten aber auch zu Frauensaunen, Umkleidekabinen etc. freien Zugang haben, fordert Maja Tegeler.

Zugang zu Frauen-Saunen und Frauenhäusern sorgt für Debatten

Das neue Selbstbestimmungsgesetz soll es transsexuellen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen leichter machen, ihren Vornamen oder Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Die Regelung soll das seit 1981 geltende Transsexuellengesetz ablösen. Bisher müssen Betroffene für eine Änderung des Geschlechtseintrags zwei psychologische Gutachten einreichen.

Für besonders intensive Debatten sorgten im Vorfeld aber Fragen des Hausrechts und des Zugangs zu geschützten Räumlichkeiten – etwa Frauen-Saunen, Umkleidekabinen oder Frauenhäusern. Einige Frauenrechtlerinnen – darunter Schwarzer – hatten Bedenken dagegen geäußert, solche Schutzorte generell auch für Trans-Personen zu öffnen. Das Selbstbestimmungsgesetz lässt das private Hausrecht nun unberührt: Weiterhin können Eigentümer darüber bestimmen, wer beispielsweise seine Wohnung oder Geschäftsräume betritt.