
Frech: Ex-EU-Vizepräsidentin Eva Kaili kämpft gegen Aufhebung ihrer Immunität
Sie wird wissen warum – dennoch muss man sich das in dieser Position erst mal trauen. Die ehemalige Vize-Präsidentin des Europäischen Parlaments, Eva Kaili, sitzt seit Dezember in U-Haft und kämpft nun gegen die Aufhebung ihrer Immunität. Aber nicht etwas zur Causa “Katar-Gate”. Es geht um Unregelmäßigkeiten bei den Gehaltszahlungen an ihre Assistenten.
Die ehemalige Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Eva Kaili, hat gegen den Antrag der europäischen Staatsanwaltschaft auf Aufhebung ihrer Immunität wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten bei den Gehältern ihrer Assistenten Einspruch eingelegt.
Die griechische Europaabgeordnete ist seit Anfang Dezember wegen der mutmaßlichen Beteiligung am Katar-Gate in Haft. Die Berufung betrifft jedoch einen anderen Fall, der wenige Tage nach ihrer Inhaftierung im Dezember begann und die Aufhebung ihrer Immunität im Zusammenhang mit angeblichen Ungenauigkeiten bei Geldzahlungen an parlamentarische Assistenten betrifft.
Entscheidung sei "ungerechtfertigt"
Die Europäische Staatsanwaltschaft begründete den Antrag auf Aufhebung der Immunität von Kaili mit einem Bericht des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF), in dem es um den “Verdacht des Betrugs zum Nachteil des EU-Haushalts im Zusammenhang mit der Verwaltung der parlamentarischen Vergütung” geht.
Kailis Anwalt der die Beschwerde beim Europäischen Gericht eingereicht hat, nannte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft “ungerechtfertigt”. Der Antrag auf Aufhebung der Immunität beziehe sich auf “Tatsachen, die aus den vergangenen Jahren stammen, ohne dass eine automatische Untersuchung erforderlich ist, und obwohl die entsprechende Untersuchung bereits von der zuständigen und unabhängigen OLAF-Dienststelle abgeschlossen wurde”, sagte er gegenüber Politico.
Beschwerde werde geprüft
Ein Sprecher der Europäischen Staatsanwaltschaft bestätigte, dass ihr juristischer Dienst die Beschwerde derzeit prüfe, wollte sich aber nicht zu deren Inhalt äußern. Darin wird argumentiert, dass die erste Bedingung für die Aufhebung der Immunität eines Europaabgeordneten – nämlich bei der Begehung einer illegalen Handlung erwischt zu werden – in Kailis Fall nicht erfüllt war, da die angeblichen Vergehen im Zeitraum 2014 bis 2020 stattfanden.
Die Immunität könnte auch aufgehoben werden, wenn der potenzielle Verdächtige die Behörden an der Durchführung einer vollständigen Untersuchung hindern könnte. Auch diese Bedingung sei nicht erfüllt, so ihre Anwälte, da das OLAF die Angelegenheit bereits untersucht habe und Kaili nicht in der Lage sei, die Untersuchung zu behindern.
Kommentare
Und ein weiteres Mal schreibe ich dass bei der guten Dame hoffentlich jeden Tag alle Körperöffnungen intensiv untersucht werden.
So schaut der Knastalltag halt aus.
Die Kaili (44) u. ihr Georgi (35) machen auf “Macron” u. versuchen halt, was bei dem grundsätzlich so ist, egal was er anrichtet, für sich selbst auch in Anspruch zu nehmen. Vielleicht sollte ein juristischer Experte der EU-Staatsanwaltschaft den Beiden den Unterschied dieser unterschiedlichen Machtpositionen erklären.
So eine Hübsche…..ja und immer das Geld lasst doch ab von dieser Gier!
Das ist wirklich eine Schönheit! Wir cis Männer regen uns seit einiger Zeit darüber auf, dass wir mehr und mehr diskriminiert werden, zumindest die weißen. Allerdings sind wir auch ein bisschen selbst Schuld. Wenn wir so eine Frau sehen, sagt der Verstand sofort, die kann nur gut und unschuldig sein, alles Andere ist unmöglich. Das sieht man z.B. auch im Vergleich zu Annalena. Da fällt das einfacher. 😄😄😄
Die wird geklagt ……. is ok ……, warum vdL nicht?
Weil sie das Bauernopfer ist.