Heinz-Christian Strache sowie der mitangeklagte Unternehmer Siegfried Stieglitz sind am Freitag am Wiener Landesgericht vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen worden. Dem Ex-FPÖ-Chef war vorgeworfen worden, für Spenden an einen FPÖ-nahen Verein Stieglitz einen Aufsichtsratsposten in der Asfinag verschafft haben. Die Beweislage reichte für das Gericht jedoch nicht aus, weswegen ein Freispruch im Zweifel erfolgte.

HC Strache und Siegfried Stieglitz wurden freigesprochen.APA

Anwendung des Zweifel-Grundsatzes

Richterin Monika Zink erklärte in ihrer Urteilsbegründung, dass für eine Verurteilung volle Gewissheit über Täterschaft und Schuld bestehen muss. Nach Wertung der Beweise sei es daher unter Anwendung des Zweifel-Grundsatzes zu Freisprüchen gekommen. Stieglitz habe für seine Bestellung zwar “unschön” interveniert. Dass Strache von der Spende des Unternehmers gewusste habe, sei aber nicht bewiesen.

APA

"Ich bin dabei"

Dass Stieglitz in einem Chat diesbezüglich “Ich bin dabei” geschrieben, bedeute auch nicht, dass ein Zusammenhang mit der Postenbesetzung bestehe. Kurznachrichten seien schnell geschrieben. Das Argument der beiden Angeklagten, dass es sich um ein reines Freundschaftsverhältnis und kein Amtsgeschäft gehandelt hat, ließ die Richterin ebenso im Zweifel gelten.

"Sehr dichtes Beweissubstrat"

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte in ihrem Plädoyer noch ein “sehr dichtes Beweissubstrat” gesehen und meinte: “Chats don’t lie”. Die von den Angeklagten ins Spiel gebrachte Freundschaft sei bei der Besetzung des Aufsichtsrats nur am Rande relevant gewesen, es habe sich vielmehr um eine Zweckgemeinschaft gehandelt, wurde argumentiert.

Richterin Monika ZinkAPA

Zweiter Prozess gegen Strache

Bei der Hauptverhandlung handelte es sich um den bereits zweiten Strafprozess gegen Strache nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos. Ende August 2021 war der Ex-FPÖ-Chef vom Wiener Landesgericht im Zusammenhang mit der Affäre um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) nicht rechtskräftig zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Prozess vorbei: Aufatmen bei Heinz Christian StracheAPA
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Kommentare

  • Jopc sagt:

    Und in der Zwischenzeit füllen die Grünen mit ihren Günstlingen sämtliche AR Posten die sie im Naheverhältnis zum Staat nur kriegen können. Aber bei Sidlo wurde ein Geschrei angestimmt dass sogr die Novomatic ihre Anteile an den Casinos verkauft hat.

  • Joschi sagt:

    Die Auflösung der WKStA ist dringend notwendig, die verschwenden das meiste Steuergeld. Jede Firma oder sonstige Dienststelle wäre bei der Erfolgsquote von 1 – 2 % schon lange aufgelöst. Die WKStA ist halt der Putschist und Stütze der Linken. Zum Glück gibt es noch unabhängige RichterInnen

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  • Minister Justiz sagt:

    Zack Zack und Falter werden jetzt die nächsten Ziele der WKSTA sein sowie die Gemeinde Wien wegen Subventionen dorthin.
    Dann bin ich aufgewacht.

  • antr sagt:

    Bin gespannt, ob die vereinten Linken jetzt bei ihm so weitermachen wie bei Grasser… Natürlich mit Duldung und Unterstützung der Medien…

    1. Blackcat sagt:

      Darauf kannst du dich verlassen!

  • Dr.P sagt:

    Ein anti-konservativer Schauprozess unserer linken Hassgemeinde geht so aus ? Hat die Rächerin jetzt etwas zu befürchten ?

  • Dr. H.S. sagt:

    Würde HC Strache zum BP kandidieren mit dem Programm “ÖXIT, aber eXXpress” so hätte er mit diesem Alleinstellungsmerkmal gute Chancen, eher sehr gute.

  • antr sagt:

    Bad news für die Linksradikalen…

  • Bittermann sagt:

    Man könnte sogar Behaupten das schon die Anklage mit großem Zweifel ob sie hält, erfolgte.

  • Hans H. sagt:

    Der nächste Bauchfleck der WKStA bei ihren politischen Schauprozessen. Das Rechtsverständnis der WKStA scheint schon seit geraumer Zeit mehr dem Grünen Parteiprogramm als dem StGB zu entspringen.

    1. fewe sagt:

      Das ist denen ganz egal. Es geht offensichtlich nur darum die Existenz von Strache komplett zu ruinieren. Das gelingt ihnen. Es greift dabei auch keine Instanz in diesem verfaulten Staat ein.

  • darfichfragen sagt:

    “Richterin Monika Zink erklärte in ihrer Urteilsbegründung, dass für eine Verurteilung volle Gewissheit über Täterschaft und Schuld bestehen muss. ” …FREISPRUCH (war nichts anderes zu erwarten) aber sein Leben ist ruiniert. Wie und von wem wird ER jetzt rehabilitiert?

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