“Der Ausschluss junger Menschen vom Wahlvolk lässt sich nicht in Einklang mit den demokratischen Prinzipien der Volkssouveränität und des allgemeinen und gleichen Wahlrechts bringen”, heißt es in der Einspruchsschrift des 17-jährigen Linus Steinmetz, der bereits als Beschwerdeführer an der erfolgreichen Klimaklage vor dem deutschen Verfassungsgericht beteiligt war, sowie der 17-jährigen Klimaaktivistin Franziska Wessel.

Der Einspruch wurde dem Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschusses, dem CDU-Bundestagsabgeordneten Patrick Sensburg, übergeben. Das Gremium muss sich nun damit befassen. (APA)