Fritzl, der seine eigene Tochter 24 Jahre in einem Keller einsperrte und mit ihr sieben Kinder zeugte, verbüßt im Maßnahmenvollzug der Justizanstalt Krems-Stein eine lebenslange Haft. Ein Gericht entschied Mitte Mai, dass der Inzest-Vater in den Normalvollzug verlegt werden könne. Die renommierte Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner hatte attestiert, dass von Fritzl keine Gefahr mehr ausgehe.

Sachwalter bestimmt über alle weiteren Vorgänge um Fritzl

Wenn es nach Fritzls prominenter Anwältin Astrid Wagner gegangen wäre, hätte der Greis in Kürze einen Antrag auf bedingte Entlassung aus der Haft gestellt. Bei verurteilten Mördern im Normalvollzug ist dies frühestens nach der Verbüßung von 15 Jahren Haft möglich.

Doch es geht nicht mehr zwingend um den Wunsch der bekannten Strafverteidigerin, die der Justiz im Fall Fritzl dem Vernehmen nach im Interesse ihres Mandanten einiges an Kopfzerbrechen bereitet haben soll. Aufgrund der festgestellten völligen Handlungsunfähigkeit des Inzest-Vaters hat ein Gericht entschieden, Fritzl einen Vormund zu bestellen. Nur der wird künftig entscheiden, welche Anträge im Namen seines Schützlings gestellt werden.

Wegen der “Entmündigung” sei er “völlig verzweifelt”: “Denn immer, betonte er bei unserem Gespräch, wäre ihm doch extrem wichtig gewesen, über sich selbst bestimmen zu können”, beklagte Wagner in einem Gespräch mit der “Krone”.

Wann und wohin Fritzl, der sich noch im Haftkrankenhaus Krems-Stein befindet, in den Normalvollzug verlegt werden kann, ist noch offen.

Fritzl-Anwältin Astrid Wagner.