Der Drei-Richterinnen-Senat hat entschieden, Josef Fritzl (89) aus dem forensisch-therapeutisches Zentrum zu entlassen und ihn in den Normalvollzug zu verlegen. Fritzl bleibt vorerst aber im derzeitigen Setting in der Justizanstalt Stein. Die schriftliche Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der zu lebenslanger Haft verurteilte Fritzl war 2009 in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.

Die schriftliche Entscheidung des Senats liegt vor:

“Mit Beschluss vom 13.5.2024 hat das Landesgericht Krems an der Donau (nicht rechtskräftig) entschieden, dass der im 90. Lebensjahr stehende Strafgefangene vom ‘Maßnahmenvollzug’ in den Normalvollzug überstellt werden kann und von ihm keine Gefährlichkeit mehr ausgeht, die eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erforderlich macht.” Auf Grund einer umfassenden, fortschreitenden dementiellen Erkrankung und einem körperlichen Abbau ist die beim Strafgefangenen vorliegende kombinierte Persönlichkeitsstörung, die die Einweisung erforderlich machte, derart “begraben”, sodass die Gefährlichkeit des Strafgefangenen abgebaut wurde und mit keiner strafbaren Handlung mit schweren Folgen mehr zu rechnen ist.”

Beschluss fußt auf psychiatrischem Gutachten

Der am Dienstag kommunizierte Beschluss fußt auf einer nicht öffentlichen Anhörung des zu lebenslanger Haft verurteilten Josef Fritzl vom 30. April. Im Mittelpunkt stand damals ein psychiatrisches Gutachten der Sachverständigen Adelheid Kastner. “Sie hat bestätigt, dass es einen massiven demenziellen Abbau gegeben hat, der die ursprünglich gefährliche Person in sich begraben hat”, sagte Verteidigerin Astrid Wagner nach dem Termin und sprach von einer “Wesensänderung”.

Fritz hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Verlies im Keller gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt. Im März 2009 wurde er schließlich wegen Mordes durch Unterlassung, Sklavenhandels, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande und schwerer Nötigung zu lebenslanger Haft verurteilt und im Maßnahmenvollzug untergebracht.