
Früherer "Presse"-Chefredakteur: "Beweise" der WKStA dürften nichtig sein
Sämtliche Beweise der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) dürften nichtig sein, weil die Methoden ihrer Gewinnung unzulässig waren, sagt der ehemalige “Presse”-Chefredakteur Andreas Unterberger. Deshalb suche die WKStA auch so verzweifelt nach “echten Beweisen”.

Der Paragraph 166 der Strafprozessordnung birgt Sprengstoff für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), sagt der ehemalige “Presse”-Chefredakteur Andreas Unterberger in seinem Blog “Tagebuch”. Dieser Paragraph könnte der WKStA noch massive Probleme bereiten und dürfte ihr jetziges Agieren bis zu einem gewissen Grad erklären. “Hochrangige österreichische Strafrechtsrichter” hätten ihn in persönlichen Gesprächen auf jenen Paragraphen hingewiesen, sagt Unterberger. Auch noch andere brisante Hinweise habe er von Strafrechtsexperten erhalten, aber dieser sei besonders “explosiv”.
"Strategischer Einsatz von bloßen Erkundungsbeweisen ist illegales Produzieren von Beweismitteln"
In diesem § 166 geht es um nichts geringeres als ein “Beweisverbot”: Bestimmte Beweise sind demnach unter bestimmten Bedingungen nichtig und dürfen in einem Verfahren nicht einmal erwähnt werden. Gemäß dem Gesetzestext sind Aussagen eines Beschuldigten, Zeugen und Mitbeschuldigten “nichtig” und dürfen “nicht als Beweis verwendet werden”, sofern sie unter anderem “durch unzulässige Vernehmungsmethoden, soweit sie fundamentale Verfahrensgrundsätze verletzen, gewonnen wurden”.
Gemäß den Spitzenjuristen, die namentlich nicht genannt werden wollen, gilt diese Bestimmung nicht nur für Aussagen, sondern für sämtliche Beweisergebnisse – also auch Chats – “infolge der Analogiezulässigkeit im Verfahrensrecht”. Und das könnte durchaus zutreffen. Unterberger zitiert einen Juristen: “Strategischer Einsatz von bloßen Erkundungsbeweisen ist nichts anderes als illegales Produzieren von Beweismitteln, die unter Nichtigkeitssanktion steht. Eine Ermittlungsstrategie, die auf die Suche nach Zufallsfunden hinausläuft, ist nichts anderes als die Zufluchtnahme zu Erkundungsbeweisen, somit als illegal unzulässig.”
"Die WKStA dürfte befürchten, dass man gegen die Personen keine rechtlich verwertbaren Beweise hat"
Diese Bestimmungen würden Anwendung finden, “unabhängig davon, ob bei diesen Erkundungsbeweisen überhaupt noch jemals Beweise für eine Mittäterschaft von Sebastian Kurz bei den mutmaßlichen Taten des Thomas Schmid auftauchen. Denn in der Korruptionsstaatsanwaltschaft dürfte man inzwischen befürchten, dass man auch gegen die anderen derzeit an den Pranger gestellten Personen gar keine rechtlich verwertbaren Beweise in Händen hat, weshalb man verzweifelt nach echten, verwendbaren Beweisen sucht.”
Der § 166 macht Andreas Unterberger zufolge “erstmals wirklich verständlich, warum die Staatsanwälte jetzt so verzweifelt nach echten Beweisen zu suchen begonnen haben”. Er erwähnte etwa immer wieder ausgestreute, “kaum versteckte Lockangebote”, damit “sich doch (endlich) ein ‘Kronzeuge’ finden möge, der echte Beweise liefern könnte”. Deswegen werde ständig “als offenbares Bedrohungsszenario ausgestreut …, dass man ja noch gar nicht alle Chats des Thomas Schmid ausgewertet hat (was besonders skurril ist, weil das Lesen von beschlagnahmten Chats höchstens eine Woche dauern kann).”
Andreas Unterberger bemerkt gegen Ende seines Kommentars ebenso: “All diese Dinge sind zwar für Spitzenjuristen klar. Aber der ÖVP eher nicht. Denn diese hat seit den Zeiten eines Michael Graff, eines Andreas Khol und eines Wolfgang Schüssel absolut keine juristische Kompetenz in ihren Reihen. Sie holt sich auch keine aus den Reihen der vielen hochqualifizierten bürgerlichen Rechtsanwälte.”
Kommentare
Wies ausschaut ist man schon ordentlich verzweifelt, dass man sich an jeden Strohhalm klammert. Die Presse, ist das nicht die mit Rainer Nowak?
Was beweisen die Abschriften der Chatnachrichten eigentlich wirklich?
Falls die Abschriften tatsächlich die übermittelten Chatnachrichten authentisch wiedergeben, beweisen sie vorab höchstens, dass zum Zeitpunkt x die Nachricht y übermittelt wurde.
Dass der Inhalt der übermittelten Nachrichten ernst gemeint war und der Wahrheit entspricht, vermögen die Abschriften nicht zu beweisen. Diesbezüglich bedürfte es also mit Sicherheit noch zahlreicher konkreter Ermittlungsschritte.
Davon abgesehen könnte die verfahrensrelevante Frage die sein, ob die Hausdurchsuchungen und die Beschlagnahme samt Auswertung der Handys zu gegebenem Zeitpunkt im Rahmen der konkreten Verdachtslage tatsächlich gerechtfertigt waren, oder ob die angeblich ausreichend stichhaltige Verdachtslage allenfalls auf überschießenden Annahmen beruhte, aus diesem Grund die Hausdurchsuchungen und Handybeschlagnahmen in Wahrheit rechtswidrig waren, und deshalb diese so genannten Beweismittel nichtig sind.
Weil nicht sein kann, was nicht sein darf, scharfe Logik, wir kennen uns aus.
@Spotlight: wie Sie sagen “Falls die Abschriften tatsächlich die übermittelten Chatnachrichten authentisch wiedergeben” – wie wir nun schon erfahren haben, hat Klenk schon weit vor den eigenen Anwälten Zugriff auf die Unterlagen. Klenk hat schon mit seinem Ibiza Trailer größte Kreativität bewiesen und einige Minuten zusammen geschnitten, die auf höchste Kriminalität schließen ließen. Im nachhinein wurde klar, dass das nicht der Fall war. Wer sagt uns, dass er hier nicht ähnlich kreativ gehandelt hat?
Hier scheint in der allgemeinen Aufregung viel Staub aufgewirbelt worden zu sein der eine nüchterne Betrachtung verhinderte.
So war manche Kritik an der WKStA sogar von der Präsidentin der Richtervereinigung als Angriff auf die Justiz bezeichnet worden.
Durch solche Unterstützung ermutigt dürfte es , meiner persönlicher Meinung nach, zu überschießenden Kompetenzüberschreitungen gekommen sein die nun, nach dem sich der Staub gelegt hat zu Tage treten.
Alles kein Problem, wenn es so war müssen Richter es bewerten und die verfassungsmäßige Ordnung einfordern und wieder herstellen.
Natürlich kann es aber wenn die Vorwürfe sich als wahr herausstellen nicht ohne personelle Konsequenzen bleiben.
Sollten wirklich sämtliche Beweise der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nichtig sein, weil die Methoden ihrer Gewinnung unzulässig waren, dann müsste der Fall komplett neu aufgerollt werden. Ein großes Lob an das Team von Exxpress, das sich nicht der linken bzw. linksgedrallten “Medienmacht” beugt und weiter in dieser Causa recherchiert und informiert.
Es geht offensichtlich nicht um Beweise selbst. So ein “Verdacht” bleibt dauerhaft haften, auch ohne Urteil selbst. Heute geht es nur um sofortige Auswirkungen und “Ibiza”-Putsch 2.0
Nice try, purer Blödsinn. Anonyme Strafrechts-Superrichter, die leider unzuständig sind….
Da braucht es nicht mehr viel zu kommentieren!
Es fehlt nur die Information an die Öffentlichkeit über die definitive Einstellung der Untersuchung gegen Herrn Kurz und die Aufnahme der STA-Untersuchung gegen die SPÖ, die FPÖ, die NEOS und die Grünen wegen der Verbrechen des versuchten Staatsstreiches gegen eine im Amt befindliche Regierung.
Zusätzlich wegen vorsätzlichem Meineid gegen die szt Grünen Regierungsmitglieder.
Diese sind offenbar nur in die Regierung eingetreten, um diese, bei der ersten sich bietenden Gelegenheit, leichter stürzen zu können!
Schon wieder so eine Nebelgranate. § 166 StPO handelt von Beweisverboten für Personenbeweise (Aussagen) und nicht von Sachbeweisen (zB die sichergestellten Chats). Dass hier eine planwidrige Regelungslücke vorliegen soll, die Voraussetzung für eine Analogie wäre, kann man gerne behaupten, ist aber schlicht absurd (immerhin geht es bei § 166 vor allem um unter Folter erzwungene Aussagen). Aber solange man von den mutmaßlichen Verbrechen in den Chats ablenken kann, ist ja jedes Argument geeignet, koste es, was es wolle! Das ist nämlich die Hauptkonsequenz eines Verwertungsverbots: das Gericht muss sehenden Auges ein Fehlurteil fassen. Daher ist auch der EGMR sehr zurückhaltend, was die Annahme eines Beweisverwertungsverbots im nationalen Recht angeht. In Summe also: Bullshit Alarm.
Bitte, schon wieder ein Poster aus dem roten Sumpf, bitte gehen Sie zurück zum Standard und Falter sowie ihrem Busenfreund Peter
Der EUGH hat sehr klar und eindeutig festgestellt, dass der Bruch des Kommunikationsgeheimnisses ausschließlich bei der Bekämpfung von Terrorismus zulässig ist. Ansonsten drohen jedem, der fremde Post auch nur liest, 3 Jahre Haft. Für Amtsmissbrauch, was durch die Veröffentlichung privater Chats zweifelsfrei gegeben ist, drohen sogar 5 Jahre Haft. So schaut‘s aus!
@ Dr. (?) P: Sie können scheinbar nicht mit „Selberdenkern“ umgehen und bezeichnen alles, was die Blase ihrer Kommunikationswelt durchsticht, reflektionsartig als „Links.“ Mit „Links“ habe ich absolut nichts zu tun, da verwehre ich mich! Aber, dass aus „Rechts“ in diesem Staat nicht „Rechtsaußen“ wird, das interessiert mich sehr wohl. Sie auch?
@ Steuerzahler: die Hausdurchsuchungen waren richterlich genehmigt. Die Chats wurden auf „Gegenständen“ (Smartphones) gefunden. Um diese auszuwerten, benötigt man derzeit keine weitere richterliche Genehmigung. Man kann sehr wohl argumentieren, dass sich das in Zukunft ändern soll (und einige der Polemik nicht verdächtige Strafrechtsprofessoren tun das bereits). Aber die derzeitige Rechtslage ist halt meines Wissens einfach anders und eine EuGH Rechtsprechung zu diesem spezifischen Problem ist mir nicht bekannt. Bitte um Zitat.
Ihnen ist aber schon bekannt, dass man nicht einmal die Handys der Migranten auslesen darf, um den Ort des Aufbruchs oder die Fluchtroute fest zu stellen – lt. EMRK?
Ja genau, habe ich selbst immer für sehr problematisch gehalten, dass die Handydaten von Asylwerbern nicht ausgewertet werden durften.
Es gab dann die Initiative für eine entsprechende Gesetzesänderung, ob die dann letztendlich erfolgreich war, bzw. wie das aktuell gehandhabt wird, ist mir leider nicht bekannt.
Jedenfalls ist es sachlich überhaupt nicht nachvollziehbar, dass jemand, der einen Antrag stellt, seine relevanten Angaben zu seiner Person, seiner Herkunft und seiner Fluchtroute aber aufgrund des behaupteten Verlusts seiner persönlichen Dokumente nicht belegen kann, dann nicht wenigstens der Auswertung seines Handys zustimmt. Sollten die gemachten Angaben tatsächlich aber nicht stimmen, wäre es hingegen sehr wohl nachvollziehbar, dass diese Einwilligung zur Handy-Daten-Auswertung nicht gegeben wird.
Auf alle Fälle scheint mir hier wirklich mit zweierlei Maß gemessen zu werden bzw. jedenfalls worden zu sein.
Somit bestätigt sich wohl, dass die Entscheidungen der Höchstgerichte für uns bisweilen unergründlich sind – weil die gerichtlichen Beratungsprotokolle bzw. die höchstrichterlichen Chats leider nicht veröffentlicht werden … 😉
@Bea: dass es dazu eine Judikatur des EGMR in Straßburg gibt, war mir nicht bekannt. Danke, dass Sie sachlich argumentieren. Aber Asylwerber, die sie vermutlich meinen, sind keine mutmaßlichen Straftäter. Ein illegaler Grenzübertritt kann ihnen nach Genfer Flüchtlings Konvention nicht zum Vorwurf gemacht werden. Es liegen einem solchen Urteil, wenn es denn existiert (bitte ein Zitat!), daher vermutlich andere Umstände zugrunde, als die Situation eines im Rahmen einer richterlich genehmigten strafprozessualen Hausdurchsuchung beschlagnahmten Handys, das nicht einem separaten Geheimnisschutz unterliegt (zB Redaktionsgeheimnis).
Das alles ist ja nichts Neues. Kurz wird aus diesem Grund vermutlich einer Haftstrafe entgehen. Aber das ist auch wurscht: als Parteivorsitzender oder Kanzler ist er angesichts der (unverwertbaren, aber immerhin…) Beweislage trotzdem unmöglich, und genau darum dürfte es der Staatsanwaltschaft doch gegangen sein.
Das ist genau das Problem bei gewissen Staatsanwälten: sie arbeiten nicht mehr (im Rahmen der durch die StPO vorgegebenen Regeln) auf einen formellen Schuldspruch hin, sondern sie wollen die Zielpersonen – informell, aber effektiv – “fertigmachen”.
Daher auch das strategische Bündnis mit Standard, Spiegel, Klenk und Böhmermann… mit Rechtsstaatlichkeit hat das alles natürlich nichts mehr zu tun.
@Achso: leider vermischen Sie da auch die Begriffe Asylanten und Migranten. Für mich ist da ein großer Unterschied, über den ich in diesem Rahmen nicht diskutieren möchte.
WKStA ist sichtlich nicht nur unanständig sondern dilettierte auch noch.
Es ist klar, daß bei solchen brisanten Justizsachen die beschuldigte, angeklagte Seite oft versucht, sich aus der Schlinge zu ziehen. Fähige Verteidgungs-Rechtsanwälte mit extremen Formal-Kenntnissen haben diesbezüglich schon immer mal Erfolge gehabt, aber auch nicht immer, indem man Nebenaspekte aufbauschte, die echt- und verfahrens-politisch einen Wert haben können, aber nicht zur Sache entlasten können. Hier geht es darum, und da liegen bisher kaum echte, harte Beweise vor, ob die Kurz-Gruppe es vermochte, über Manipulatioen von Umfragen und Medien in der ÖVP und im Land Austria an die Macht zu kommen!!
Erkundungsbeweise sind unzulässig. Für die Frage nach Amtsmissbrauch durch die WKStA sind sie relevant.
Für mich war das ersichtlich, für den Bundespräsidenten wohl auch. Für den Rechtsstaat gilt wohl: Wir sind nicht so.
Es ist ausjudiziert rechtswidrig wenn der Fiskus einen Großhändler prüft um an Informationen gegen einen Einzelhändler zukommen.
Von einer Nebelgranate keine Spur.
@Dr. (?) H.S. Wenn Sie die BAO für ihre Argumentation benützen müssen, dann sind sie wohl Steuerberater. Als Strafverteidiger würde ich Sie aber nicht anheuern. Erstens handelt es sich hier keinesfalls notwendigerweise um „Erkundungsbeweise“ und zweitens sind wir hier nicht in der Hauptverhandlung. Im strafprozessualen Vorverfahren sind Erkundungsbeweise nämlich sehr wohl zulässig. Wenn Sie es mir nicht glauben, dann lesen Sie einfach 14Os35/07i oder kaufen sich einen StPO-Kommentar. Dort dann bitte gleich bei § 166 StPO nachschlagen. Das entschärft die eigentliche Nebelgranate und lässt Sie klar blicken.
@Achso: Genau das Gegenteil, die Ablehnung eines Erkundungsbeweises ist kein Nichtigkeitsgrund. Die Judikatur ist streng, insbesondere hinsichtlich der Bestimmtheit im voraus. Aber danke.
@ Dr. (?) H.S.: ich verstehe ihr Argument nicht. Erkundungsbeweise in der Hauptverhandlung sind nicht zulässig. Das wissen wir. Daher ist die Ablehnung eines derartigen Beweisantrags in der Regel auch kein Verfahrensmangel, der die Nichtigkeit im Sinne des § 281 Abs. 1 Z 4 StPO begründet. Aber im Vorverfahren ist das anders, dort sind Erkundungsbeweise noch zulässig. Das Verfahren gegen Kurz&Co ist noch im Vorverfahren. Ob es zu einer Hauptverhandlung kommt, werden wir sehen. Die StA muss auch in Richtung entlastender Umstände erheben. Ein Rechtsanwalt könnte das auch von der StA im Sinne eines Erkundungsbeweises verlangen. Vielleicht ergibt sich da ja tatsächlich die Unschuld aller oder mancher Beteiligten. Lassen wir die Justiz einfach (und in Ruhe) arbeiten.
Hach, die türkise Blase hier ist einfach herrlich. Tuts euch nur selbst Sand in die Augen streuen und selbst bemitleiden
Falls die Beweise strafrechtlich nicht zugelassen werden, ändert sich trotzdem nichts am gebotenen Sittenbild. Österreich verdient sich (mutmaßlich) untadelige Kanzler, keine Mauschler, Lügner und Wahlbetrüger.
@Monika R – Auf alle Fälle braucht Österreich keine Anpatzer und Verleumder, welcher erfolgreiche Politiker mit (medialen) Dreck bewerfen!
Wer ist ein Wahlbetrüger? Verleumdung ist auf jeden Fall strafbar! Und wenn du so untadelig bist, dann mach Kanzler, denn eine zweite Person, die noch nie ein Schimpfwort verwendet hat, wirst in Österreich nicht finden
@Monika R: Wir leben aber nicht mehr im Mittelalter sondern in einem Rechtsstaat. Moral ist beliebig und daher keine Kategorie.
Die gültige Moral ist im Rechtsstaat in Gesetzen niedergeschrieben. Nichts anderes gilt. Ansonsten könnte man beliebig jeden hinter Gitter bringen. Was jetzt sogar bereits gelingt – zumindest Existenzen zu zerstören.
Richtig, Wahlbetrüger darf (wird) nur ein Gericht feststellen und das braucht noch etwas Zeit und Arbeit.
Also kann ich jegliche Straftat begehen und die STA kann mir diese nachweisen. Nun muss ich nur mehr beweisen, dass der STA ein kleiner Fehler unterlaufen ist. Daher ist das Beweismittel nicht zulässig und ich gehe vielleicht als Mörder und Vergewaltiger straffrei nach Hause?
Das ist richtig. Der Staatsanwaltschaft darf halt kein Fehler unterlaufen. Das ist nicht so schwierig. Vielen Leuten darf in ihrem Beruf kein Fehler unterlaufen, ohne einen gewaltigen Schaden anzurichten. Wenn einem ein Fehler in seinem Beruf passiert, dann beherrscht man den Beruf nicht.
Es ist auch ganz normal, dass man – wenn etwas komplexer oder heikler ist -, mehrfach und genauer prüft.
Wenn in den USA oder in einem anderen Rechtsstaat ein Schlüssel, ein Autoschlüssel, eine Waffe oder dergleichen bei einer illegalen Durchsuchung des Hauses gefunden wird.
– also z.B. wenn kein gerichtlicher Durchsuchungsbefehl vorliegt oder der Haus- (Wohnungs-) besitzer keine Erlaubnis dafür gibt.
– Wenn also z.B. ein Polizist oder Staatsanwalt sich unter Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Verdächtigen, oder durch andere Gesetzesbrücke Zutritt verschafft – ohne richterliche Erlaubnis.
Dann ist dieses Beweismittel, egal ob es noch so belastend ist:
– der Schlüssel, Autoschlüssel
– die Waffe
aus dem Beweisverfahren und aus dem Gerichtsverfahren aus zu schließen.
Diese Beweismittel gelten ganz einfach nicht: Null und Nichtig! Keinerlei juristische Relevanz!
Das gilt in den USA und anderen Rechtsstaaten und auch in Österreich.
Im Sinne meiner beiden Vorkommentatoren, ich hoffe, dass die ÖVP jetzt die richtige Hilfe sucht und die richtigen Schritte setzt. Ganz unabhängig welche Partei man bevorzugt, hat Unterberger recht wäre das eine Anschlag auf die Demokratie wie ihn die 2.Republik noch nicht sah.
Wenn das von den Anwälten geklärt ist dann gleich die Retouranzeige wegen Rufschädigung. Man hört auch, dass derzeit einige Anzeigen eingebracht wurden, diese aber von den Linken Medien nicht veröffentlicht werden. Das Ganze wird sicher noch zum Bumerang.
Wie lange wollt ihr dieses Unrecht noch hinnehmen, werte Türkise? Hier geht es nicht mehr um eure Partei. Hier geht es um den Rechtsstaat. Politisch Andersdenkende, Angehörige und Mitarbeiter werden systematisch fertig gemacht. So wird unsere Demokratie an die Wand gefahren. Den altschwarzen Landeshauptleuten scheint es egal zu sein. Die leben auch gut mit 15 % im Bund, Hauptsache die ORF Landesstudios bleiben erhalten.
Glaube zwar nicht, dass eine Tatbestandsmäßigkeit des § 166 StPO vorliegt, aber das vorherige Verraten der Hausdurchsuchung durch das schwarze System (quasi die verbliebenen kleinen Pilnaceks) erscheint nun in ganz anderem Lichte.
Wären Kurz und seine Türkisen in Augen der ÖVP-Anhänger damit moralisch gar wieder rehabilitiert?
Es bleibt spannend.
Alles richtig, aber wie ein Strafrechts-Professor bereits in der ZiB 2 vor einer Woche meinte, dass das Ganze bis jetzt nicht reicht, um Sebastian Kurz eine Bestimmungstäterschaft im Sinne des § 12 StGB vorzuwerfen, lediglich weil es ihm politisch geholfen haben soll. Ich gehe aber davon aus, dass es hier gar nicht darum geht, auch die Vorwürfe wegen Falschaussage sind hanebüchen, wird daher nie zu einer Anklage komen. ES GEHT NUR DARUM, Sebastian Kurz so mit Dreck zu bewerfen, dass sein politisches Genie nicht mehr darunter sichtbar ist. Zurecht ist er jetzt einen Schritt zur Seite getreten, um das alles aufzuarbeiten. Viel Glück dabei, lieber Sebastian
Der Regierungsputsch ist aber vorerst gelungen, muss der nun wieder rückgängig gemacht werden? In einem Rechtsstaat wohl schon. Schließlich haben alle dazu gedrängt, als würde es sich um Schwerverbrecher handeln. Und sie auch so hingestellt. Insbesonders die Grünen und die Roten inklusive dem unverhohlen parteiischen Bundespräsidenten.
So ist es. Absolut zutreffend. Hier steht vieles auf wackligen Beinen. Aber nur wer wagt, gewinnt auch.
Die ÖVP benötigt dringend professionelle Hilfe auf internationalem Niveau, von anwaltlicher Unterstützung bis hin zu Sicherheit und Krisen-PR.
Vielleicht könnte die ÖVP wenigstens jetzt, wo ihr das Wasser bis zum Hals steht, auf international erfahrene Profis mit der richtigen Qualifikation und dem entsprechenden Renommee setzen. Und nicht auf Parteifreunde ohne einschlägige Erfahrung. Es geht nicht um das Füllen eines Ministerbüros mit Parteibuchinhabern, sondern um das Überleben dieser Partei. Hier ist ein sehr gut organisierter und auf mehreren Ebenen angesiedelter Vernichtungsfeldzug im Laufen. Wer nicht kämpft oder auf ahnungslose Amateure setzt, verliert gegen kaltblütig agierende Profis haushoch. Zum Vergleich: Der Wettermoderator Kachelmann konnte seine schwer beschädigte Reputation samt Karriereverlust nur durch langen, zähen, unnachgiebigen Kampf zurückgewinnen. Wer nachgibt, hat schon verloren.
Nicht nervös werden, jeder kennt die ÖVP und wofür sie steht. Die paar zusätzlichen Türkisverehrer wären ohnedies gegangen, so wie sie gekommen sind, und deren Geruch war auch nie der beste. Nicht jeder Zweck heiligt die Mitteln.
Die ÖVP braucht einen kleinen heilsamen Selbstreinigungsprozess und sollte die Gelegenheit nutzen und intern etwas ausmisten.
War eh klar. Passt das Wahlergebnis der Linken-Gesinnungsgemeinschaft nicht, dann müssen andere Methoden herangezogen werden. Beim Fall Karl-Heinz Grasser wird auch nicht viel dabei herauskommen. Die Staatsanwaltschaft kann dich zerstören, indem sie so lange vor das Gericht zerrt und du an den Gerichtskosten zugrunde gehst. Sollen mal jene Gutmenschen mal nachdenken, was in einem sogenannten Rechtsstaat alles möglich ist. Du bekommst irgendwann einen Freispruch und bist dennoch wegen der hohen Verfahrenskosten ein Selbstmordkandidat.
Natürlich, sind ja alle sooo unschuldig, da ist es besser sie kommen ungestraft davon.
Das nenn ich Logik, naja Türkis eben.🤦♂️