
Gefährdet zu wenig Klimaschutz Kinderrechte? VfGH weist "Klimaklage" zurück
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einen Antrag von zwölf Kindern und Jugendlichen, die ihre Rechte durch fehlende Maßnahmen für den Klimaschutz gefährdet sehen, aus formalen Gründen zurückgewiesen. Laut den Verfassungsrichtern wurden nicht alle Teile des Klimaschutzgesetzes angefochten. Diese hängen jedoch untrennbar miteinander zusammen, hieß es in einer Aussendung am Freitag.
Der Verfassungsgerichtshof weist die “Kinder-“Klimaklage” aus formalen Gründen zurück. Wie die Verfassungsrichter feststellten, wurden nicht alle Teile des Klimaschutzgesetzes angefochten. Allerdings würden sie untrennbar miteinander zusammenhängen. Das geht aus einer Aussendung am Freitag hervor. Das Klimaschutzgesetz wird von vielen Experten als “zahnlos” kritisiert.
Eine solche Aufhebung würde die von den Antragstellern behauptete Verfassungswidrigkeit nicht beseitigen, teilte der VfGH mit. Der Verfassungsgerichtshof dürfe einer Norm durch Aufhebung bloßer Teile auch keinen völlig veränderten Inhalt verleihen, hieß es in der Erläuterung. Eine Aufhebung des Klimaschutzgesetzes im angefochtenen, zu engen Umfang hätte unter anderem zur Folge, dass der Bund nicht nur für die Führung von Verhandlungen über Klimaschutzmaßnahmen, sondern für diese Maßnahmen insgesamt verantwortlich wäre. Der VfGH könne dem Gesetzgeber einen solchen Gesetzesinhalt nicht unterstellen.
Kinder übten Kritik am Klimaschutzgesetz
Die Kinder, die den Antrag eingebracht haben, wurden zwischen 2006 und 2015 geboren. Sie kritisierten die Tatsache, dass das Klimaschutzgesetz lediglich eine Pflicht enthalte, über Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen zu verhandeln. Eine Verpflichtung, Ergebnisse zu erzielen würde jedoch nicht bestehen. Der Gesetzgeber habe dadurch seine Pflicht verletzt, für den Schutz der verfassungsrechtlich verankerten Kinderrechte zu sorgen.
Es gebe keinen Schutz der Kinder vor schwerwiegenden Beeinträchtigungen durch den Klimawandel, zudem werde beim Klimaschutz nicht auf eine im Zeitverlauf und über die Generationen hinweg gerechte Lastenverteilung Bedacht genommen, hatte es in dem Antrag geheißen. Die alte Regelung des Klimaschutzgesetzes lief am 31. Dezember 2020 aus, seither sind hierzulande keine gesetzlichen Treibhausgas-Reduktionszielwerte mehr vorgegeben. Festlegen wollte man darin, die Republik bis 2040 klimaneutral zu gestalten, mit für Bund und Länder verbindlichen Emissionshöchstwerten für jedes Jahr. Bis 2030 sollte der Nettoausstoß halbiert werden, zehn Jahre später wollte man bei netto Null anlangen.
Weitere "Klimaklagen" beim VfGH
Aus gänzlich anderen Gründen wollte ein Rechtsanwalt Paragraf 3 des Klimaschutzgesetzes vom VfGH aufgehoben haben. Er führte in seinem nun ebenfalls als unzulässig zurückgewiesenen Antrag aus, dass in den kommenden Jahren dramatische Maßnahmen zur Erreichung der vorgegebenen Klimaschutzziele ergriffen werden müssten, die seine Erwerbsfreiheit sowie sein Recht auf Eigentum und auf Achtung des Privatlebens einschränken würden.
Allerdings lagen dem Verfassungsgerichtshof noch weitere “Klimaklagen” vor. So hat eine Frau, die an Multipler Sklerose leidet sich gegen mehrere steuerliche Begünstigungen für die Luftfahrt eingesetzt. Ebenfalls beraten wird noch eine Beschwerde von unter anderem einer steirischen Gemeinde und von Global 2000, wonach sich aus Art. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht nur eine Schutzpflicht des Staates zur Abwendung von Naturkatastrophen und -gefahren ableiten lasse, sondern auch ein Anspruch jedes Betroffenen auf Erlassung geeigneter Maßnahmen.
Kommentare
sehr geehrte Frau Mag. Krömer,
ich habe ihre Mediale Berichterstattung im Rahmen ihrer eigenartigen Klimaklage, die sie mit Jugendlichen, die anscheindend diese Klage angestrebt haben durchboxen wollen.
Ich hätte nun ein paar Fragen an Sie und erwarte eine Rückantwort,
Diese Jugendlichen sollen einmal offenlegen, wieviele Flüge sie schon für ihren Urlaubskonsum gemacht haben.
Diese Jugendlichen solen einmal offenlegen wieviele Bahnkilometer sie schon mit Atomstrombetriebenen Schienenfahrzeugen sprich Eisenbahnen gemacht haben.
Diese Jugendlichen sollen einmal offenlegen, ob sie die klimaschädlichen Bitcoins beanspruchen-
Diese Jugendlichen sollen offenlegen, wie viel Sie schon Handys entsorgt haben und wieviel sie z.B. streamen und damit sehr viel Energie verbrauchen.
Diese Jugendlichen sollen offenlegen, wieviel und wie oft sie im Internet bestellen und damit eindeutig alleine auf Grund der Liefertransporte das Klima schädigen.
Diese Jugendlichen sollen offenlegen, wie oft Sie Sommer, wie Winter die Angebote für Kurzurlaube, Konzerte, uva. beanspruchen.
Diese Jugendlichen sollen offenlegen, wieviel und wie oft sie sich Kleidung kaufen und diese nach kurzem Konsum entsorgen.
Diese Jugendlichen sollen offenlegen, wie oft sie schon das Möbilar in ihren Zimmern in ihrer Lebenszeit ausgetauscht haben?
Diese Jugendlichen sollen offenlegen, wie oft sie Konzerte gehen, bei denen allein schon durch die Lichtanlagen, Verstärker, massiv Strom verbraucht wird.
Diese Jugendlichen sollen einmal offenlegen, wie oft Sie ein Fussballspiel anschauen und damit den Stromverbrauch einer Kleinstadt allein mit den Flutlichtanlagen mitbeanspruchen.
Diese Jugendlichen sollen offenlegen wieviele Handys sie schon verbraucht haben und wie lange sie in den sozialen Netzwerken am Weg sind.
Ich fühle mich von diesen Jugendlichen und auch Ihnen, bevorumundet und diskriminiert, da diese Klage in keiner Weise gerechtfertigt ist gegenüber der hart arbeitenden Bevölkerung, die dadurch immer noch mehr unter Druck kommt, um die riesigen Abgaben, die nur mit der Leistung der hart arbeitenden Bevölkerung überhaupt zustande kommt, damit der Staat, das sind auf dem Papier zwar immer noch wir Alle, aber wie es den Anschein hat, Alle anderen ausser die hart arbeitenden Menschen, die vielen riesigen sozialen Ausgaben, überhaupt tätigen kann. Vor allem sehe ich und viele andere nicht ein, das solche Massnahmen wie sie es planen, die immens viel Steuergeld beanspruchen, sinnlose Kosten verursacht, die keinem helfen. Sagen sie besser ihren Schülern und Schülerinnen, dass keiner von uns mit diesen Aktionen eine Freud hat und vor allem keiner ist bereit, für solche Aktionen zu Arbeiten, damit Steu
Ein 2006 geborenes, also ungefähr 17jähriges “Kind”?
Nicht das Klima muss vor den Menschen geschützt werden sondern der Mensch vor der Klimahysterie.
man könnte den kindern ja vielleicht ihre handys und videospiele wegnehmen, damit wäre dem klima sicherlich sehr viel gutes getan 😉
Mit der widerlegen Theorie des Klimawandel versuchen die US Eliten ihr Geo-Engineering Programm zu vertuschen. Dabei werden sehr gefährliche Chemikalien in die Ozonschicht gesprüht, die das Wetter beeinflussen. Dieses Gift wird durch den Regen, dann auf der gesamten Erde verteilt.
Wir waren als Kinder froh wenn es wochenlang über 30° und somit Badewetter gab. Keine Klimaanlage und keine Hitzeferien, aber in den Ferien fast jeden Tag am nicht eingezäunten Schotterteich Badespaß. Wir hatten Spaß daran, heute fürchten sich die Kinder schon bei 30° zu Tode, weil es die Politik und Medien mit Angstmache so wollen.
Die Kinder tun mir leid.
Die Wohlstandsverwöhnten und wohlstandsverwahrlosten Jugendlichen werden in den nächsten 50 Jahren an extremen Existenz- und Sicherheitsängsten leiden.
Das Klima wird dabei mit Sicherheit keine Rolle spielen!!!
Eben “Letzte Generation”, weil sie nicht für sich selbst sorgen können, weil sie gegen archaische Clans nicht bestehen können und daher nicht überleben können.
Gute Entscheidung.
Jetzt will man auch schon religiöse Dogmen einklagen.
Die große Lüge! Vom Klimaschutz viel reden und dann wird jedes freie Fleckchen zu betoniert!, Kinder gehören sowieso geschützt!!!
Kinder werden durch die ewigen Horrormeldungen über das Klima traumatisierte. Das sollte man nicht vergessen.
Eine völlige Verdrehung von Tatsachen. Art2 EMRK sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Es ist nicht Aufgabe des Staates die Menschen vor Wetter oder individuellen Gefahren, wie Krankheiten zu schützen. Das Abwägen zwischen Grundrechten, oder gar eine Grundrechtshierarchie darf es nicht geben, ansonsten wird das Recht auf Leben zur Reduktion auf die Existenz des Herzschlags.
Vom VfGH erwarte ich mir nichts mehr. Der ist längst Teil des ökosozialistischen Tiefen Staates. Alleine die Begründung “Formalfehler” sagt schon alles. Im Klartext: Inhaltlich stimmen die Höchstrichter der Klimasekte wohl zu.
Bereits 1974 hat der VfGH den österreichischen Rechtsstaat schwer beschädigt, indem er erkannt hat, dass das Recht auf Leben nicht für alle Menschen gilt. Inzwischen hat er auch das “Recht” auf Tötung alter Menschen eingefordert. Dieser Gerichtshof scheint weniger der Verfassung als einer Ideologie verpflichtet zu sein.
Ich stimme Ihnen voll und ganz zu. Sie ersparen mir einen dbzgl. Kommentar. Danke! Allerdings zweifle ich an manchen Entscheidungen dieses Gerichts ueberhaupt.
Richtig: Lobbyisten missbrauchen Kinder um ..
Bravissimo VfGH. Ich kann behaupten, man hat österreichs Kinder durch den Beitritt zur EU und den offenen Grenzen die Heimat und die Zukunft gestohlen!!!!
Ich fordere im Namen aller Senioren – die das in absehbarer Zeit mit höherer Wahrscheinlichkeit betrifft -, die Hölle abzuschaffen. Vielleicht geht das auch mit Zahlungen irgendwohin.
Gegen Überweisung eines niedrigen sechsstelligen Betrags, garantiere ich Ihnen schriftlich, für alle Ihre post mortem erlittenen Höllenqualen persönlich aufzukommen.
Schließe mich meiner Schwester @Tscheniffa an ! 🙂