10.377 Infektionen konnten einem Cluster zugeordnet werden. Deutlich mehr als in den vorangegangenen Wochen. Auch dass private Haushalte nach wie vor Infektionsherd Nummer eins ist, ist nun belegt: 71,4 Prozent der Infektionen traten in diesem Setting auf. 13,9 Prozent der Betroffenen steckten sich in der Freizeit an, 5,5 Prozent in der Arbeit.

Höchstrichter korrigieren Anschober und Ludwig

Brisant: Eine deutliche Zunahme gab es zuletzt bei den Ansteckungen im Bildungsbereich, wo sich in der vorigen Woche 6,6 Prozent der Infektionen nachweisen ließen.
Indes urteilte der VfGH am Freitag, dass die vom Magistrat Wien verordnete Gastro-Auskunftspflicht einen schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz darstellte. Das Gesundheitsministerium wiederum hat das Betretungsverbot von Sport- und Freizeitbetrieben nicht klar begründet.

 

(APA/red)