Zum Vergleich sei ein Blick in eine der überaus erfolgreichen “Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftsstrafsachen” gestattet, wie sie mit betriebs- und volkswirtschaftlich top ausgebildeten Juristen über Deutschland verteilt sind. Es ist ganz einfach: Dort gibt es Staatsanwälte, Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwälte (als stellv. Behördenleiter) und pro Behörde einen Leitenden Oberstaatsanwalt. Ende. Alle haben sie natürlich die beiden juristischen Staatsexamina, die meisten zusätzlich einen wirtschaftswissenschaftlichen akademischen oder praktischen Abschluss. Das ist zwar nicht zwingend, aber auch kein Nachteil.

In Wien ist wieder mal alles anders: Bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft arbeiten 38 Ankläger, normale Staatsanwälte gibt es nicht, jeder ist mindestens Oberstaatsanwalt und damit in der Besoldungsstufe 2.

Womit ihm ein Monatsgehalt zwischen 7108 und 9926 Euro sicher ist. Gleichzeitig führen sie den Titel “Stellvertreter der Leiterin”. Diese Funktion füllen sie zwar nicht immer aus, es bringt sie jedoch schneller an die 10.000-Euro-Schallmauer. An dieser kratzen die wirklichen “Ersten Stellvertreter” der Behördenleiterin. Und natürlich die Chefin selbst. “Das ist historisch so gewachsen”, begründete dies ein Sprecher des Justizministeriums.

Es ist ein Geschäftsverteilungsplan, der in Zusammenhang mit dem Wechsel der Buwog-Richterin Marion Hohenecker vom Straflandesgericht als “Stellvertreterin der Leiterin” zur WKStA öffentlich wurde. Über die überraschende Personalie berichtete zunächst die “Krone”.

WKStA-Ankläger dringen bei den Gerichten nicht durch

Was schon auffällt: Dass diese geballte Kompetenz an hoch bezahlten Oberstaatsanwälten sehr häufig Schiffbruch vor Gericht erleidet. Zuletzt beim jüngsten Prozess gegen Ex-Vize-Kanzler Heinz-Christian Strache, erneut missglückte die Anklage. Straches Freispruch wurde bekanntlich auch in zweiter Instanz bestätigt, das Missfallen des Oberlandesgerichts gegenüber der Arbeitsweise der WKStA-Ankläger war im Urteilstenor nicht zu überhören.

Es muss nicht zwingend an der WKStA liegen, aber nicht zu übersehen ist: Die Ankläger dringen mit ihren Rechtsansichten bei den Gerichten kaum durch, im Wirtschaftsstrafrecht funkt die Justiz nicht auf einer Wellenlänge. Von Korruption scheinen gänzlichen unterschiedliche Definitionen zu existieren. Hinzu kommt ein offenes Geheimnis: Auch die Chemie zwischen WKStA, Staatsanwaltschaft und Gerichten passt oftmals nicht, Eifersüchteleien erschweren die Zusammenarbeit. Das aber liegt auch zum Teil an der hohen Bezahlung bei niedriger Erfolgsquote der unglücklichen Korruptionsjäger.