Felber selbst wollte Parteichef werden, wollte Babler und Doskozil in der Wahl bezwingen.  Das gelang nicht. Jetzt legt er Nichtigkeits- und Anfechtungs-Klage beim Landesgericht für Zivilsachen in Wien ein. Sein Argument: Er habe sich fristgerecht für die Wahl des Bundesparteichefs angemeldet. Beim außerordentlichen Parteitag sei er dann nicht einmal in den Sitzungssaal gelassen worden. Als er schon zu Hause war, sei ihm dann mitgeteilt worden, dass er doch zur Wahl zugelassen sei.

Stimme für Felber war ungültig

Freilich bringt er auch das Debakel um die falsche Stimmen-Zuteilung (Excel-Tabelle) ins Rennen. „Von einer absolut nichtigen Wahl, zumindest aber von einer anfechtbaren Wahl, auszugehen, zumal die dargestellten Mängel geeignet sind, das Wahlergebnis massiv zu beeinflussen und das Ergebnis zweifelhaft erscheinen zu lassen“, zitiert die Krone aus der Klage. Von mindestens einem Genossen will Felber zudem versichert bekommen haben, er habe ihn gewählt – obwohl Felber nciht auf den Stimmzetteln stand. Doch die Stimme sei als ungültig gewertet worden.

Andreas Babler ging (mit Verspätung) als Parteichef aus der Wahl in LinzAPA

War Andreas Babler die richtige Wahl für die SPÖ?