Zur Vorgeschichte: Die FPÖ wollte Ende Jänner am Maria Theresien Platz in Wien eine Versammlung abhalten, die aber untersagt worden. Gegen den Bescheid der Polizei war die Partei vor das Verwaltungsgericht Wien gezogen – und bekam jetzt recht, wie aus der schriftlichen Begründung hervorgeht, die dem eXXpress vorliegt. “Die Untersagung erfolgte zu unrecht”, stellte das Gericht fest.

Das Wiener Verwaltungsgericht sieht die polizeiliche Untersagung einer für 31. Jänner angemeldeten FPÖ-Versammlung als unrecht. Die Beschwerde der FPÖ wurde in jedem Punkt bestätigt. Darüber hinaus übte das Gericht auch massive Kritik am Zahlenmanagement der Regierung in Zusammenhang mit Corona-Infektionen bzw. -Erkrankungen. Aufgrund des Erkenntnisses steht fest, dass die Polizei auf Basis dieser Zahlen künftig keine regierungskritischen Versammlungen mehr verbieten darf.

Die stellvertretende Klubobfrau der FPÖ, Dagmar Belakowitsch, findet für Innenminister Kar Nehammer scharfe Wort: „Das ist eine schallende Ohrfeige für Innenminister Nehammer. Denn wer das Innenministerium kennt – wie etwa unser Klubobmann Herbert Kickl –, der weiß, dass die Untersagungen zahlreicher regierungskritischer Versammlungen nicht von der Landespolizeidirektion Wien, sondern von der Ressortspitze rund um Nehammer ausgegangen sind.“

Verwaltungsgerichtshof ortet auch Fehler im Gesundheitsministerium

So habe das Gericht vor allem die gesundheitspolitische Datenlage kritisiert und festgestellt, dass die getroffenen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus bis zum heutigen Tag ohne jede Evidenz hinsichtlich ihrer Wirksamkeit seien. Gerhard Kraniak, Gesundheitssprecher der FPÖ dazu: “Noch gravierender ist die Kritik daran, wie in Österreich die Gesundheitsbehörden, an der Spitze Minister Anschober, zu ihren ‚Fallzahlen‘ kommen. Das Gericht sagt hier ganz klar, dass sämtliche Definitionen für die Zählung einer Corona-Infektion nicht den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation entsprechen. Die vor allem bei symptomlosen Personen höchst fehleranfälligen AntiGen-Tests sind demnach gänzlich ungeeignet, aber auch die PCR-Tests bedürfen einer Bestätigung durch eine ärztliche Untersuchung. All das ist in Österreich nicht gewährleistet, was das Gericht massiv kritisiert hat.“