Der Vorwurf: Die Ausschreibung war „so gestaltet, dass sie nur ein Bieter am Ende des Tages hätte gewinnen können“, so der Grazer Rechtsanwalt Thomas Neger, Vertreter von Canon Medical Systems. Konkret bestand das Rathaus in seiner Ausschreibung auf Spezifikationen, die ausschließlich Geräte der Siemens-Tochter Siemens Healthineers aufweisen – etwa eine Wasserkühlung und eine 3D-Kamera. Dies erregte Widerstand beim Mitbewerbers Canon Medical Systems.

"Unsachlich und diskriminierend"

Das Gericht folgt in seiner rechtskräftigen Entscheidung vom Jänner der Argumentation von Canon. Manche Aspekte der Ausschreibung seien „unsachlich und diskriminierend“, so das Gericht. „Eine derartige Vorgangsweise widerspricht (…) den Grundsätzen des Vergaberechts.“

Die Wiener Rathausopposition ortet regelmäßig Interessenskonflikte infolge personeller Verstrickungen zwischen der Stadt Wien und Siemens. So wechselte im Jahr 2017 Wiens damalige SPÖ-Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely zu Siemens Healthineers. Heute betont das Unternehmen in einer Stellungnahme, dass Wehsely keine Kunden in Österreich betreue, sondern lediglich im Ausland.

Wiens früherer Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ)

Vonseiten des WIGEV, für den Wiens SPÖ-Gesundheitsstadtrat Peter Hacker politisch verantwortlich ist, heißt es: „Wir werden selbstverständlich ein neues Verfahren unter Berücksichtigung der vom zuständigen Gericht formulierten Kritikpunkte in die Wege leiten.“ Jedoch weise man Andeutungen, dass Verfahren in irgendeiner Weise von parteipolitischen Überlegungen beeinflusst sein könnten, „aufs Schärfste zurück“.