Die “Sicherungsverwahrung” ist eine Eigenart des deutschen Strafrechts. Bei besonderer schwerer einer Tat kann sie im Urteil mit verkündet werden und besagt, dass der Verurteilte auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe hinter Gittern bleibt.

Soweit die Theorie, in der Praxis ist die Vorgehensweise der Justiz nun einmal mehr schief gegangen. In Neunkirchen im deutschen Saarland ließ die zuständige Vollstreckungskammer einen mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter aus der Sicherheitsverwahrung frei. Ein Gutachter hatte ihm eine positive Sozialprognose bescheinigt und eine weitere Gefährlichkeit ausgeschlossen. Die Richter folgten dieser fatalen Beurteilung.

Gutachter schloss weiter bestehende Gefährlichkeit aus

Kaum in Freiheit, wurde der Berufsverbrecher (61) rückfällig. Er soll eine Frau (69) vergewaltigt und getötet haben. Die Leiche des Opfers war Anfang September in einem Bach nahe einer Kläranlage entdeckt worden. Am Tatort entdeckten Ermittler DNA-Spuren des mehrfach vorbestraften Sexultäters. An Weisungen des Gerichts, wie die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, hatte er sich nicht gehalten. Seit Ende vergangener Woche sitzt er wieder hinter Schloss und Riegel.