Die Gebühren Info Service (GIS) beauftragte im Jahr 2020 ein externes Unternehmen für eine interne Umstrukturierung. Dabei unterlief jedoch ein Fehler und Adressen, Namen und Geburtsdaten von beinahe neun Millionen Österreichern – also beinahe der gesamten Bevölkerung – gerieten ungeschützt ins Netz gestellt. Folgedessen griff sie ein Hacker aus den Niederländer auf und bot sie zum Verkauf an.

Gemäß einem Bescheid der Datenschutzbehörde, der dem “Standard” vorliegt, wurde nun offiziell festgestellt, dass die GIS gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen hat.

Ein Hacker bot die Daten im Netz an.

Verstoß gegen Recht auf Geheimhaltung

Die GIS hat gegen das Recht auf Geheimhaltung verstoßen, indem sie nicht ausreichend für den technischen und organisatorischen Schutz der personenbezogenen Daten der Betroffenen gesorgt hat, so die Datenschutzbehörde. Der Zugriff auf die ins Netz gestellte Daten war “ohne große Mühe” möglich, betonte Rechtsanwalt Robert Haupt im Interview mit dem “Standard”.

Ein Hacker bot die Daten im Netz an.

Sammelklage gegen GIS

Die Anwälte Robert Haupt und Florian Scheiber leiten derzeit ein Sammelklageverfahren gegen die GIS, um einen sogenannten immateriellen Schadenersatz zu erlangen. Im Falle eines erfolgreichen Ausgangs der Klage könnte im Grunde jeder Bürger im Land von der GIS Schadenersatz verlangen.