
Gesetzesverstoß: Neo-ÖBAG-Chefin Catasta legt Aufsichtsratmandat bei der Erste Bank zurück
Thomas Schmids interimistische Nachfolgerin bei der ÖBAG, Christine Catasta, ist nicht mehr Aufsichtsrätin bei der Erste Bank. Laut”profil”-Bericht hatte sie gegen das Bankwesengesetz verstoßen, da sie neben ihrer Aufsichtsratstätigkeit bei der Ersten zu viele Aufsichtsratsfunktionen innegehabt hatte.

Die Interimsvorständin der ÖBAG, Christine Catasta, hat am 15. Juni ihr Aufsichtsratsmandat in der Erste Bank Österreich zurückgelegt. Das erklärten sowohl die Erste Group als auch die ÖBAG in Reaktion auf einen Vorausbericht des Nachrichtenmagazins “profil”, wonach Catasta mit ihrer Aufsichtsratstätigkeit bei der Ersten gegen das Bankwesengesetz verstoße, weil sie laut Bankwesengesetz neben einer geschäftsführenden Funktion nur in zwei Aufsichtsräten tätig sein dürfe.
Catasta war in zu vielen Aufsichtsräten
Laut Paragraf 28a Bankwesengesetz dürfen Banken-Aufsichtsräte “insgesamt nur eine Tätigkeit in geschäftsführender Funktion in Verbindung mit zwei Tätigkeiten als Mitglied eines Aufsichtsrates wahrnehmen”. Diese Regelung soll garantieren, dass Banken-Aufsichtsräte ausreichend Zeit für ihre Aufgabe finden. Allerdings sitzt Catasta neben ihrer neuen Funktion als ÖBAG-Geschäftsführerin auch in den Aufsichtsräten von Verbund, Casinos Austria und Austrian Airlines.
Nach der Zurücklegung des AR-Mandats bei der Ersten wäre es Catasta nun möglich, in weitere Aufsichtsräte von ÖBAG-Unternehmen wie OMV oder Post einzuziehen. Auf Antrag könnte auch die Finanzmarktaufsicht eine Ausnahme von den Bestimmungen des Bankwesengesetzes gewähren, schreibt das “profil”. Catasta wurde nach dem Rücktritt von Thomas Schmid am 8. Juni zur neuen Alleinvorständin der ÖBAG berufen. (APA/red)
Kommentare
Die von Profil erwähnte Möglichkeit eine Ausnahme gewährt zu bekommen wird Frau Catasta nicht viel nützen weil institutionelle Investoren und einflussreiche Stimmrechtsberater wie ISS ganz strenge Voting Guidelines haben die ebenfalls die Zahl an AR Mandaten begrenzen um bei den Hauptversammlungen wählbar zu sein. Eine Ablehnung durch den Streubesitz müsste erwartet werden, was keinen schlanken Fuß machen würde – vor allem für die ÖBAG die sich ja als Vorbild auf dem Gebiet der Corporate Governance positioniert hat.
Richtig, durch die verpflichtende Frauenquote in Aufsichtsräten kommen immer mehr Frauen rein, oft ohne ausreichende Leitungserfahrung. Quote sollte abgeschafft werden. Frau Catasta hätte ihren Weg sicher auch ohne Quote geschafft, so qualifiziert wie sie sind aber nur ganz wenige Frauen in Aufsichtsräten.
In Norwegen verwendet man das Wort “Goldrock” um die Umstände präzise zu beschreiben.