Die Interimsvorständin der ÖBAG, Christine Catasta, hat am 15. Juni ihr Aufsichtsratsmandat in der Erste Bank Österreich zurückgelegt. Das erklärten sowohl die Erste Group als auch die ÖBAG in Reaktion auf einen Vorausbericht des Nachrichtenmagazins “profil”, wonach Catasta mit ihrer Aufsichtsratstätigkeit bei der Ersten gegen das Bankwesengesetz verstoße, weil sie laut Bankwesengesetz neben einer geschäftsführenden Funktion nur in zwei Aufsichtsräten tätig sein dürfe.

Catasta war in zu vielen Aufsichtsräten

Laut Paragraf 28a Bankwesengesetz dürfen Banken-Aufsichtsräte “insgesamt nur eine Tätigkeit in geschäftsführender Funktion in Verbindung mit zwei Tätigkeiten als Mitglied eines Aufsichtsrates wahrnehmen”. Diese Regelung soll garantieren, dass Banken-Aufsichtsräte ausreichend Zeit für ihre Aufgabe finden. Allerdings sitzt Catasta neben ihrer neuen Funktion als ÖBAG-Geschäftsführerin auch in den Aufsichtsräten von Verbund, Casinos Austria und Austrian Airlines.

Nach der Zurücklegung des AR-Mandats bei der Ersten wäre es Catasta nun möglich, in weitere Aufsichtsräte von ÖBAG-Unternehmen wie OMV oder Post einzuziehen. Auf Antrag könnte auch die Finanzmarktaufsicht eine Ausnahme von den Bestimmungen des Bankwesengesetzes gewähren, schreibt das “profil”. Catasta wurde nach dem Rücktritt von Thomas Schmid am 8. Juni zur neuen Alleinvorständin der ÖBAG berufen. (APA/red)