Die Regierung hat sich auf die Novelle zum Primärversorgungsgesetz geeinigt. Diese wird am Mittwoch im Ministerrat beschlossen und sofort im Parlament eingebracht. Dieser Ausbau ist ein wesentlicher Teil der von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) und Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) angekündigten Reform des Gesundheitssystems.

Die zusätzlichen Primärversorgungseinheiten (PVE) bieten eine ganze Reihe von Vorteilen für Patienten sowie Mitarbeiter, etwa längere Öffnungszeiten, eine geregelte Vertretung bei Urlauben oder Krankenstand und ein erweitertes Angebot, heißt es in einer Aussendung der Regierung. Die Errichtung der PVEs wird mit 100 Millionen Euro aus EU-Fördermitteln unterstützt.

"Zentren werden bis 2025 verdreifacht"

„Bis 2025 wird die Zahl der Primärversorgungszentren von 40 auf 120 verdreifacht werden. Damit verbessern wir die wohnortnahe Versorgung für die Menschen”, betonte Kanzler Nehammer. Und weiter: “Primärversorgungseinrichtungen bilden die Lebensrealität der Ärzte und Patienten ab. Die flexiblen Öffnungszeiten entsprechen der work-life-balance vieler junger Menschen, die dort arbeiten. Somit ist der Ausbau auch eine Maßnahme gegen den drohenden Ärztemangel, denn wir wollen weiterhin eines der besten Gesundheitssysteme der Welt haben.“

„Zusätzliche Primärversorgungseinrichtungen sind enorm wichtig, um ein gutes Angebot im niedergelassenen Bereich zu schaffen. In diesen Gesundheitszentren erhalten die Menschen mit ihrer E-Card ein vielfältiges Angebot mit längeren Öffnungszeiten. Sie müssen dann nicht mehr in die Spitalsambulanzen ausweichen. Auch für MedizinerInnen ist es besonders attraktiv, eine solche Kassenstelle anzunehmen. Die Beschleunigung der Verfahren ermöglicht es, dass wir das Angebot rasch ausbauen”, ergänzte Minister Rauch.

Reine Kinder-Primärversorgungseinheiten, engere Zusammenarbeit verschiedener Gesundheitsberufe

Die geplante Novelle beinhaltet folgende Punkte:

Die Ermöglichung von reinen Kinder-Primärversorgungseinheiten, um dem Mangel in diesem Fachgebiet entgegenzuwirken. Kinderärzte, die bereits eine Wahlarztpraxis betreiben, werden im Auswahlverfahren gleich behandelt wie Kassenärzte.

Engere Zusammenarbeit verschiedener Gesundheitsberufe: Bei der Gründung einer PVE haben alle Gesundheitsberufe gleiche Rechte. Andere Gesundheitsberufe können Gesellschafter einer PVE werden, während Ärzte mehr als 50% des Kapitals der Gesellschaft halten müssen. Dies ermöglicht eine gemeinsame Arbeitsweise und Risikoteilung sowie eine Vertretung während Urlaubszeiten.

Verfahrensbeschleunigung: Die Dauer des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens wird verkürzt und zu einem einzigen Schritt zusammengeführt. Vertragsärzte sowie freiberufliche Ärzte, die eine Kassenstelle im Rahmen einer PVE annehmen möchten, können sich bereits im ersten Schritt des Auswahlverfahrens bewerben. Dies gilt auch für Kinder-Wahlärzte.

Wenn zwei Stellen (Allgemeinmediziner oder Kinderärzte) in einer Versorgungsregion über sechs Monate lang gleichzeitig unbesetzt sind, kann die Landeszielsteuerungskommission (LZK) einen Beschluss zur Einrichtung einer PVE an einem Standort in dieser Region fassen. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) wird dann gesetzlich verpflichtet, innerhalb von zwei Monaten nach dem Beschluss Bewerbungen einzuladen.