Die französische Polizei die bekommt die Befugnis, Verdächtige durch die Fernaktivierung der Kamera, des Mikrofons und des GPS ihrer Telefone und anderer Geräte zu überwachen, darauf verständigten sich diese Woche die Gesetzgeber. Diese Spionagebestimmung ist Teil eines umfassenderen Gesetzes zur Justizreform und wurde als “autoritäre Schnüffelcharta” kritisiert.

Die Maßnahme erstreckt sich auch auf Laptops, Autos und andere vernetzte Gegenstände sowie Telefone. Die Geräte könnten auch aus der Ferne aktiviert werden, um Ton und Bilder von Personen aufzuzeichnen, die verdächtigt werden, terroristische Straftaten, Kriminalität oder organisiertes Verbrechen begangen zu haben. Konkret geht es dabei um solche, die eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft nach sich ziehen können.

Verletzung grundlegender Freiheitsrechte

“Diese Bestimmungen haben ernsthafte Besorgnis hervorgerufen, da sie grundlegende Freiheitsrechte verletzen könnten”, schrieb die Gruppe für digitale Rechte La Quadrature du Net bereits im Mai in einer Erklärung. Sie verwies auf das “Recht auf Sicherheit, das Recht auf Privatsphäre und private Korrespondenz” sowie das “Recht auf Freizügigkeit” und bezeichnete den Vorschlag als Teil eines “Abgleitens in einen schwerfälligen Sicherheitsapparat”.

Sollen Behörden die Bürger jederzeit überwachen dürfen?