Es ist die Anklageschrift zu einem grauenhaften Verbrechen, das international für Entsetzen gesorgt hatte. Drei Migranten aus der Drogenszene griffen im vergangenen Juni im Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg ein junges Pärchen an. Sie schlugen zunächst den Mann und raubten ihm 1200 Euro. Schließlich verprügelten sie vor dessen Augen auch seine Ehefrau und missbrauchten sie nacheinander – der eXXpress berichtete.

Die Anklage, die jetzt vom Gericht zugelassen wurde, ist aber auch ein trauriger Beleg für eine völlig misslungene Migrationspolitik. Die Asylanträge der angeklagten Afrikaner aus Somalia und Guinea waren längst abgelehnt, alle drei waren mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten – und trieben sich dennoch weiterhin unbehelligt im Berliner Milieu herum.

Alle drei Angeklagten waren längst polizeibekannt

Dem Somalier Osman B. (21) gelang dies unter anderem, weil er laut  Anklage als “U-Boot” mit zehn unterschiedlichen Alias-Identitäten auftrat. Seine Aufenthaltsgenehmigung ist längst erloschen, sein Bundeszentralregisterauszug weist sieben Eintragungen auf. Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und gemeinschaftlich begangener Körperverletzung wurden jedoch nach dem Jugendgerichtsgesetz eingestellt.

Sein mutmaßlicher Komplize Boubacar B. (22) aus Guinea führte vier weitere Identitäten. Er war seit 2017 in Deutschland, hatte keinen festen Wohnsitz. Sein Asylantrag wurde als “unanfechtbar” abgelehnt, seine Duldung war längst widerrufen worden. Sein Zentralregisterauszug weist neun Einträge auf, wegen Drogenhandels wurde er zu einem Jahr Haft verurteilt.

Der dritte im Bunde, Mountaga D. (22) – ebenfalls aus Guinea – war in Deutschland noch geduldet. Doch auch sein Asylantrag war längst abgelehnt worden. Gegen ihn wurde in drei Fällen ermittelt, die Staatsanwaltschaft sah wegen Geringfügigkeit jedoch von einer Strafverfolgung ab.

Die drei Angeklagten erwarten wegen der Gruppenvergewaltigung hohe Haftstrafen, die sie auf Kosten der Steuerzahler in Berlin absitzen werden. Dabei hätten sie längst abgeschoben werden können.