
Häftling zehn Jahre auf der Flucht - wegen einer Woche Reststrafe
Anfang der Woche wurde die Verhaftung eines Häftlings in Linz nach zehnjähriger Flucht gefeiert. Jetzt stellte sich heraus: Der Gefangene hatte nur noch sieben Tage abzusitzen, als er sich bei einem Freigang aus dem Staub machte.
Am Montag ließ die Meldung aufhorchen: In der Hummelhofstraße in Linz wurde nach einem Streit einer der Kontrahenten umgehend festgenommen. Er war zur Fahndung ausgeschrieben. Und das schon seit 9. Dezember 2013, als der Gambier (heute 31) aus der Justizanstalt Feldkirch geflüchtet war.
Er war einfach nach einem Freigang nicht ins Gefängnis zurückgekehrt, ließ es sich fortan gutgehen. Eine Zeitlang zog es ihn sogar in den sonnigen Süden, in Spanien genoss er seine Freiheit. Bis er dann doch Heimweh nach Österreich bekam.
Jetzt die faustdicke Überraschung: Der Afrikaner wird Anfang kommender Woche schon wieder entlassen. Seine Reststrafe wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung hatte nur noch sieben Tage betragen. Die muss er jetzt noch abbrummen.
Eine Zusatzstrafe droht dem Gambier nicht. Die Flucht aus einem Gefängnis ist in Österreich nicht strafbar, sofern dabei nicht weitere Delikte begangen werden.
Kommentare
Darf ich fragen wovon der gute die letzten 10 Jahre gelebt hat ,bei normalen einkommen oder die Missi würde der Name ja gleich bei der Polizei anschlagen,Wie es aussieht macht er sich keine Sorgen um seine Pension den die es bezahlen werden gehen gerade arbeiten.
Warum nur ? Ab mit ihm .
Eine Nachfrage bei der Polizei in Spanien könnte helfen.
Wohin schieben wir ihn ab ? Klar – in eine Sozialwohnung ! Aber wohin ? Floridsdorf oder Favoriten ? Eine schwierige Frage ? Wenn gerade keine passende frei ist, könnte man doch nachhelfen ? Der oder die eine oder andere über 70 Jährige wartet doch schon auf die Entmündigung wegen unbezahlter Stromrechnungen und die Zwangseinweisung in ein Pflegeheim. Da wird doch immer etwas frei.
Der gute Mann scheint nicht die hellste Kerze auf der Torte zu sein 🎂
Was erwarten Sie von so einem?