Prozess einmal zu oft geschwänzt: Haftbefehl für Michael Wendler!
Der polarisierende Schlagersänger, der gemeinsam mit seiner Frau, der Influencerin Laura Müller in Amerika lebt, ist jetzt schon mehrfach unentschuldigt nicht zu Gerichtsterminen in Deutschland erschienen. Ein Haftbefehl soll ihn nun zum Erscheinen zwingen.
Weil der umstrittene deutsche Schlagersänger Michael Wendler nicht als Angeklagter in einem Prozess erschienen ist, will ihn ein Amtsgericht nun per Haftbefehl zur Verhandlung bringen lassen. Das Gericht Dinslaken erließ am Dienstag einen Sitzungshaftbefehl, der gilt, bis Wendler (“Egal”) seiner Ladung vor Gericht nachkommt. Er sei ordnungsgemäß zu den mehrfach verschobenen Gerichtsterminen geladen worden und fehle nun unentschuldigt, so das Gericht laut einem Sprecher.
Es sei unklar, ob ein solcher Haftbefehl in den USA überhaupt vollstreckt werde, ergänzte er. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 49-Jährigen, der inzwischen gemeinsam mit seiner Frau Laura Müller (20) und dem gemeinsamen kleinen Labradorwelpen “Tiger” in den USA lebt, vor, Beihilfe zum Vereiteln einer Zwangsvollstreckung geleistet zu haben. Deswegen war ein Strafbefehl erlassen worden, gegen den Wendler allerdings Einspruch einlegte. Daher kam es nach mehreren verschobenen Terminen nun zum Prozess.
Wendler sollen – so der Vorwurf im Strafbefehl – Autorenanteile an mehr als 150 Musiktiteln überschrieben worden sein, um das Vermögen des ursprünglichen Rechteinhabers vor der Vollstreckung zu bewahren. In selber Absicht soll ihm ebenfalls vom ursprünglichen Rechteinhaber die Wortmarke “Michael Wendler” übertragen worden sein. Der Strafbefehl beläuft sich nach Angaben des Gerichts auf sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Als Bewährungsauflage seien 100.000 Euro an die Staatskasse vorgesehen. (APA/dpa/red)
Kommentare
MICHAEL WENDLER 🚨, [21.07.21 17:32]
[Weitergeleitet aus WENDLER MEDIA USA (CC)]
‼️STELLUNGNAHME ‼️
HALLO IHR LIEBEN.
In eigener Sache möchte ich mich kurz zu der Gerichtsverhandlung in meiner alten Heimatstadt Dinslaken erklären.
Stellungnahme zu den Geschehnissen am 20.07.2021 bei dem Amtsgericht Dinslaken in Deutschland.
Eine Menge Unwahrheiten werden derzeit in den Medien verbreitet. Auf die vielen hetzerischen Aussagen einzugehen würde wohl jeden Beitrag sprengen.
Danken möchte ich der NRZ die fast als einzige Tageszeitung SERIÖS berichtet hat.
EINES VORWEG:
Ich weise alle Vorwürfe und Anschuldigungen gegen mich aus dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg von mir. ICH HABE DIE MIR VORGEWORFENEN TATEN NICHT BEGANGEN.
DER VORWURF:
Beihilfe zum vereitelten der Zwangsvollstreckung.
HAUPTPUNKT IST : ICH SOLL ANGEBLICH BEHILFLICH GEWESEN SEIN 179 MICHAEL WENDLER HITS VON MEINER FRAU ALS ANGEBLICHE RECHTEINHABERIN AUF MICH ZU ÜBERTRAGEN.
Diese Beschuldigung ist schon deswegen absurd weil meine Exfrau Claudia Norberg niemals auch nur einen Songs weder KOMPONIERT noch GETEXTET hat.
WIE KANN MAN ALSO RECHTE ÜBERTRAGEN DIE MAN NIEMALS HATTE.
Aus diesem Grund habe ich selbst ein Verfahren zu dieser Sache gefordert. Ich entziehe mich natürlich nicht dem Verfahren noch will ich dieses Verfahren verzögern.
Am 20.07.2021 fand die Hauptverhandlung gegen mich bei dem AG Dinslaken statt.
Es entspricht nicht den Tatsachen, dass ich in die USA gezogen bin, um mich dem Verfahren zu entziehen. Vielmehr lebe ich bereits seit meiner Auswanderung 2016 in den USA und habe meinen festen Wohnsitz im Bundesstaat Florida.
Meine Auswanderung war völlig unabhängig von dem Strafbefehl von 2019 welches die Staatsanwaltschaft Duisburg gegen mich gerichtet hat.
Ich stelle mich den gegen mich erhobenen Vorwürfen, die haltlos sind. Aus diesem Grunde habe ich meinem Verteidiger eine umfassende schriftliche Vollmacht erteilt, mich in dem Hauptverhandlungstermin zu vertreten.
Ich habe meinen Verteidiger umfassend informiert, und zwar zu den Vorwürfen und zu meinen persönlichen Verhältnissen. Er war in der Lage, sich für mich voll umfänglich zu erklären.
MEINE ANWESENHEIT WAR SOMIT ÜBERFLÜSSIG DA EINE REGELUNG DER VERTRETUNG VOLLUMFÄNGLICH RECHTLICH GÜLTIG IST.
Eine persönliche Aussage wäre von mir ohnehin nicht erfolgt.
Vor diesem Hintergrund kann ich die Entscheidung des Amtsgerichts Dinslaken nicht nachvollziehen einen sogenannten SITZUNGSHAFTBEFEHL zu erteilen. Man hätte den Hauptverhandlungstermin am gestrigen Tage durchführen können.
MEIN ANWALT WAR MIT ALLEN RECHTLICHEN VOLLMACHTEN AUSGESTATTET.
Die Ausstellung eines SITZUNGSHAFTBEFEHL ist daher völli