Mit dem heutigen 1. April tritt in den drei östlichen Ländern Wien, Niederösterreich und Burgenland die sogenannte Oster-Ruhe in Kraft, aber nicht ganz so scharf, wie ursprünglich geplant: Die Tragepflicht von FFP2-Masken in Innenräumen ist beispielsweise wieder gestrichen worden. Grund dafür war der Protest von Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmervertretern. Damit entfällt auch die FFP2-Maskenpflicht am Arbeitsplatz. Fix hingegen ist die Maskenpflicht im Freien in bestimmten Zonen in Wien so wie die generelle Ausgangssperre.

 

Das sind die neuen Regeln:

Seit Mitternacht gelten Ausgangsbeschränkungen, Handel und körpernahe Dienstleistungen wurden erneut heruntergefahren, Kultur- und Freizeiteinrichtungen geschlossen. In Wien gilt zudem eine FFP2-Maskenpflicht an belebten Plätzen in der Innenstadt.

Die Ausgangsbeschränkungen gelten rund um die Uhr. Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs ist nur aus den schon von früheren Lockdowns bekannten Ausnahmegründen erlaubt. Etwa zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr, Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen, Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens oder aus beruflichen Zwecken bzw. zur körperlichen und psychischen Erholung. Bei Zusammenkünften – sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien – gilt die “1+1-Regel”: Ein Haushalt darf sich mit maximal einer Einzelperson treffen.

Geöffnet bleiben lediglich Geschäfte mit Gütern des täglichen Bedarfs. Körpernahe Dienstleistungen, Freizeit- und Kultureinrichtungen sind wieder geschlossen, die Gastronomie ohnedies. In Wien gilt zusätzlich eine FFP2-Maskenpflicht. Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hat umfassende Kontrollen durch die Polizei und das Büro für Sofortmaßnahmen angekündigt.

Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 11. April. Nach Wien haben am Mittwoch sowohl Niederösterreich als auch das Burgenland den Lockdown verlängert.

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