EU-weit wird erstmals einen Rechtsanspruch auf Reparatur bei sogenannter weißer Ware – darunter fallen vor allem Haushaltsgeräte – und typischen Alltagsprodukten wie Smartphones eingeführt.

Künftig soll es einfacher und günstiger werden, Produkte reparieren zu lassen, anstatt sie neu zu kaufen. 35 Millionen Tonnen Müll produzierten die europäischen Verbraucher im Jahr, weil Produkte nicht repariert und durch Neuware ersetzt würden.

Die neuen Vorgaben gelten aber nicht für alle Produkte. So sind manche Waren wie Kopfhörer und Möbel ausgenommen. Ein genauer Rechtstext wird in der Regel einige Wochen nach Einigung der Unterhändler veröffentlicht. Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss noch zustimmen. In den meisten Fällen ist das reine Formsache.

Regeln sollen auch Umweltschutz dienen

Die Regeln sollen auch dem Umweltschutz dienen. Die Kommission argumentierte bei der Vorstellung des Vorhabens, weniger weggeworfene Produkte würden sowohl weniger Abfall als auch weniger Ressourcenverbrauch bei der Herstellung bedeuten. Somit entstünden auch weniger Treibhausgasemissionen.

Grundlage der Einigung ist ein Vorschlag, den die EU-Kommission vor knapp einem Jahr vorgelegt hatte. Das EU-Parlament tritt bereits seit mehr als zehn Jahren für ein Recht auf Reparatur ein.