
Hartes Urteil: 72.000 Euro Geldstrafe für Falschaussage bei U-Ausschuss!
Johann Fuchs, der Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, wurde wegen der Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss zu einer Geldstrafe von 72.000 Euro verurteilt.
Der Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, Johann Fuchs, ist am Mittwoch in einem Prozess am Innsbrucker Landesgericht schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 72.000 Euro verurteilt worden. Fuchs hatte sich wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss verantworten müssen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Fuchs soll Aktenteile weitergegeben haben
Fuchs soll im Dezember 2020 Aktenteile über eine Anzeige gegen eine “Presse”-Redakteurin an den mittlerweile suspendierten Sektionsleiter Christian Pilnacek weitergegeben haben. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte nämlich eine Anzeige gegen die Journalistin aufgrund eines von ihr verfassten, kritischen Artikels zur Behörde vorbereitet. Fuchs bestritt die Weitergabe. Dem Juristen hatten bis zu drei Jahre Haft gedroht.
Aussage im März 2021
Im Ibiza-Untersuchungsausschuss im März 2021 hatte er vor den Abgeordneten des Parlaments ausgesagt, sich nicht erinnern zu können, Aktenteile an Pilnacek weitergegeben zu haben. Pilnacek machte am Mittwoch in Innsbruck von seinem Zeugenrecht auf Aussageverweigerung Gebrauch.
Kommentare
Ein Urteil ohne Beweise aber mit vielen Glaubensbekenntnissen der Richterin.
Ob man etwas glaubt oder bewiesen weiß ist ein großer Unterschied.
Im Zweifel und das ist, etwas nur zu glauben, gilt normalerweise die Unschuldsvermutung.
Nur wer sich im Vorhinein eine Meinung und ein Urteil gebildet hat kann diesen Grundsatz, meiner Meinung nach ignorieren.
Das Anklagevorhaben gegen eine Journalistin war grober Unfug, büßen soll jetzt dafür einer der das von Anfang an richtig erkannte.
Für mich persönlich ist das Willkür, vor allem wenn man betrachtet was alles an persönlichen Datenschutzrechten von Menschen verletzt wurde deren Daten beschlagnahmt wurden.
Glauben und Hoffen sind Begriffe aus der Religion – sagte immer ein HTL-Professor von uns. Bei unserer Justiz kann man bei vielen paradoxen Urteilen nur mehr den Kopf schütteln!
Das Urteil wird nicht halten, kann nicht halten !
Links zwo drei vier ……
Ist das die Causa, die zwar nach Innsbruck verlegt wurde (wegen Unvereinbarkeit in Wien), aber dennoch ein Wr. Staatsanwalt dorthin abgestellt wurde? Ein Widerspruch in sich, oder täusche ich mich da? Fuchs ist schon in Berufung gegangen, wie auch wegen seiner Suspendierung, die dann aufgehoben wurde. Wird vermutlich auch hier der Fall sein. Dr. Plag. gehört auf jeden Fall schnellstens von ihrem Posten entfernt, bevor sie die Justiz in Ö endgültig zertrümmert.
Eigentlich unglaublich, dass das als Falschaussage bewertet wurde und ich gehe davon aus, dass Herr Fuchs gegen das Urteil in Berufung gehen wird.
Die linke Justiz im Vormarsch !
Jawohl, so ist es…und das Urteil ist skandalös, aber wundert mich nicht wirklich im grünen Innsbruck!
Hart ?? Es drohten bis 3 Jahre Haft – die 72k kann der wohl dagegen locker verkraften…
Leider ein ziemliches Fehlurteil. Liebes Landesgericht in Innsbruck. Setzen 5
die wichtigste Frage bleibt … wird er gefeuert oder darf er nach einem bitterbösen “NANANANAAA mit gehobenen Zeigefinger” weitermachen?
Hart ? 500 für Spaziergang “oben ohne”.