
2700 Euro! Hartes Urteil für Corona-Positiven, der Ehefrau zu Geburt begleitete
Ein Salzburger wurde zu 2700 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er trotz positivem Testergebnis seine hochschwangere Ehefrau ins Krankenhaus begleitet hatte. Als ihre Fruchtblase geplatzt ei, habe er sich keine Gedanken mehr über den test gemacht, da er vollkommen symptomfrei gewesen sei.
Der geständige, bisher unbescholtene 30-jährige Pongauer wurde am Freitag von einem Strafrichter am Landesgericht Salzburg zu einer 2700 Euro hohen Geldstrafe wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. “Es tut mir leid. Ich weiß, dass ich falsch gehandelt habe”, bat der Pongauer den Richter um ein mildes Urteil. Er war damals per SMS verständigt worden, dass sein PCR-Test positiv ausgefallen ist. “Weil ich einen negativen Schnelltest hatte und symptomfrei war, habe ich geglaubt, dass ich negativ bin.”
"Habe einfach gehandelt"
Als in der Nacht bei seiner Frau zu Hause die Fruchtblase geplatzt war, sei alles so schnell gegangen. “Wir haben einfach gehandelt.” Gedanken über das positive Testergebnis habe er sich da eigentlich nicht gemacht. Ob er im Kardinal Schwarzenberg Klinikum über seine Corona-Testergebnisse gesprochen habe, wisse er heute nicht mehr. Rund ein bis zwei Stunden blieb er im Spital. Dort hatte er Kontakt mit dem Portier und zwei Hebammen.
Der PCR-Test in der Klinik fiel mit einem CT-Wert von 15 ebenfalls positiv aus, wie ihm der Richter vorhielt.Der Staatsanwalt gab zu bedenken, dass sich in einem Krankenhaus schwer kranke Menschen befinden und auch die Geburtshilfe ein sensibler Bereich sei. Der Angeklagte habe vorsätzlich gehandelt, indem er es für möglich gehalten habe, andere Personen zu gefährden. Allerdings müsse man bei der Strafsanktionsfindung die emotionalen Umstände des Mannes berücksichtigen, der sein erstes Kind erwartete. Der Staatsanwalt nannte als Beispiel eine Geld- statt einer Freiheitsstrafe.
Kommentare
das einzig Postive daran ist, dass solche Richter ihre Schandtaten mit ihrem Namen dokumentieren müssen. Die Wahrheit wird sie einholen.
Der PCR-Test kann auch falsch positiv gewesen sein. Außerdem unterscheidet ein PCR-Test nicht zw. Grippe und Covid.
Die amerikanische Seuchenbehörde CDC hat aus diesem Grund die Notfallzulassung der PCR-Tests Ende 2021 nicht verlängert.
Wer auf Basis eines unzuverlässigen PCR-Tests ein solches Urteil fällt, hat die Medaille des Corona-Oberschafs-der-Woche verdient und erweist sich als getreuer Mitläufer des korrupten Corona-Regimes.
Bitte die Corona-Oberschaf-der-Woche-Medaille nicht den falschen Personen umhängen. Die Behauptung, dass ein PCR-Test nicht zwischen Corona und Grippe unterscheiden kann, ist völlig falsch. Die PCR ist die einzige Methode, die sogar die verschiedenen Unterarten von einem bestimmten Virus unterscheiden kann. Aber es stimmt, dass ein PCR-Test selten, aber doch, falsch positiv sein kann.
Der PCR-Test unterscheidet sehr wohl zwischen dem Influenza- und dem Coronavirus, da beide Viren eine unterschiedliche Genetik besitzen!
Das eigentlich Dramatische dabei ist: unsere Richter sind wirklich davon überzeugt, dass sie mit sowas “Recht sprechen”! Ein kleiner Vorgeschmack darauf, was uns Staatsbürgern blüht, wenn der Impfzwang tatsächlich mit Verwaltungsstrafen durchgesetzt wird. Immerhin hat es diese Regierung geschafft, mit einem Federstrich ca. 1,5 Millionen (!) unbescholtene Menschen pauschal zu (Verwaltungs-)Straftätern zu machen. Sie ist aber gleichzeitig zu feig, dafür selbst die Verantwortung zu übernehmen, sondern versteckt sich lieber hinter 1001 Kommissionen …
Wieso rechtskräftig? In der Zwischenzeit sollte es auch bis zum Richter durchgedrungen sein, dass die PCR-Test null und nichtig sind. Wer bestraft die Richter für dessen Unfähigkeit?
das erste Kind kommt nur 1 x im Leben auf die Welt – ich finde es ein Menschenrecht dabei sein zu können als Vater !
bei 2 x Maske ist jede Übertragung ohnehin auszuschliessen.
Im Spital sind wohl alle geimpft . naja – ich wär auch bei meiner Frau geblieben …
2700 € Strafe? Diese Härte wünsche ich mir bei ganz anderen Personen.
…ganz genau, Pandemiebär, da die Urteile solcher Richter ja ach so rechtstaatlich sind, müsste es doch im Interesse solcher Juristen sein, wenn jedermann diese Gerechten mit Namen kennt.
Anonymität ist in diesem Fall eine unangebrachte Bescheidenheit. Solche Richter sollten auf jeden Fall persönlich das Feedback genießen dürfen.
Mit jeder anderen nicht meldepflichtigen aber dennoch schweren Infektionskrankheit hätte er seine Frau ohne geringste Einschränkungen begleiten dürfen?
Da ich davon ausgehe, dass der Mann eine Maske trug, die uns ja angeblich alle seit zwei Jahren vor dem Aussterben beschützt, frage ich mich, welche Dumpfbacken in diesem Gericht saßen.
Das Regime kennt keine Gnade…
Schon verrückt wofür man schwer bestraft wird und was andererseits vollkommen egal ist…
Das Testen nützt nur denen, die dran verdienen.
Ohne das wäre niemandem was aufgefallen. Hat er jemand angesteckt?
Ich hätte genauso gehandelt!
Ich habe vor 40 Jahren mein Kind mit einer Erkältung geboren. Da hat auch niemand gefragt, ob es Grippe ist und ob ich jemanden gefährde. Damals lag man mit vier ‚Wöchnerinnen‘ im Zimmer.
Der derzeitigen Idiotie ist keine Grenze gesetzt! Ich wünsche dem Vater alles Gute und er soll einen Spendenaufruf für das Bußgeld starten, ich bin dabei.
Meiner Meinung nach: Der Begriff “vorsätzlich” ist de facto eine unverschämte, rabulistische Unwahrheit. Wenn, dann müsste es “fahrlässig” heißen. Denn “vorsätzlich” würde bedeuten, der Verurteilte hätte es bewusst darauf angelegt, Menschen quasi absichtlich anzustecken. Was für eine Justiz auf Würschtelbudenniveau wir in Österreich mittlerweile haben, geht auf keine Kuhhaut mehr. Kafka lässt grüßen. Außerdem halte ich es für dringend geboten, dass die Namen der jeweils zuständigen Richter bei solchen Medienberichten immer öffentlich genannt werden. Deren soziales Umfeld sollte unbedingt wissen, mit was für einem Charakter es sich abgibt. Es kann nicht sein, dass sich solche Personen in der Anonymität verkriechen.
Auf so ein Urteil darf man wirklich stolz sein…
Weil die Religion der Zeugen Coronas ist schwer beleidigt worden.
Aber, da für ihn die Sharia nicht gilt, in unserem schönen Ösistan, muss die Justiz ihr Mütchen ja an Eingeborenen kühlen…und die haben s ja….
Völlig verrückt – wann befasst sich die Justiz mit den Netzwerken, die uns diesen Unsinn eingebrockt haben????
Hallo Frau Bader – schön, dass Sie hier sind !! 🙂 🙂
Falsches Urteil. Nur wenn bewiesen ist, daß er zu diesem Zeitpunkt eine konkrete infektiöse ERKRANKUNG gehabt hat und wirklich eine konkrete Gefährdung vorlag, darf er bestraft werden. Ein TEST an Symptomlosen gibt keinen gültigen Beweis ab, ein pcr Test ist als Diagnosemittel an Symptomfreien gar nicht zugelassen.
Im Zweifel für den Angeklagen. Also Freispruch wäre richtig gewesen.
Symptomlos…
So schauts aus, in Entenhausen, die Justitia, wir sind der Anus der Welt, nicht zu vergessen die ultradämlichen Allemannen mit ihrem Kuriosen-Regierungskabinett auf Augenhöhe mit den Ostarichen.
Nur immer schön draufhauen auf unbescholtene Bürger und die Vergewaltiger und andere wirklichen Schwerverbrecher schön in Ruhe lassen… Feiges Linkes Pack…