Unglaubliches Ende im großen Schwurgerichtssaal am Wiener Straflandesgericht. Richter Stefan Apostol verkündete um 13.30 Uhr das Urteil im Prozess um den gefallenen Schauspieler Florian Teichtmeister. Zur Überraschung vieler Beobachter, fiel dies recht mild aus: Teichtmeister wurde schuldig gesprochen und fasste zwei Jahre bedingte Haft aus. Damit muss er nicht ins Gefängnis.

Urteil nichts rechtskräftig

Außerdem muss er sich einer Therapie in einem forensisch-therapeutischen Zentrum unterziehen. Richter Apostol stellte fest, dass sich niemand aussucht, pädophil zu sein. Die Demonstranten täten der Sache nichts Gutes, spielt Apostol auf Kinderrechtsaktivisten an, die einen symbolischen Galgen zum Gericht gebracht hatte. Teichtmeister war mit sämtlichen ihm auferlegten Weisungen einverstanden. Der Ex-Burgschauspieler nahm das Urteil an. Staatsanwältin Julia Kalmar gab demgegenüber keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Bewährungshilfe

Per Weisung wurden vom Gericht aber die Fortsetzung einer Psychotherapie und eine engmaschige fachpsychiatrische Behandlung angeordnet, mit deren Hilfe Teichtmeister seine Pädophilie sowie seine Internet-Nutzung in den Griff bekommen soll. Zudem muss er alle zwei Monate dem Gericht unaufgefordert nachweisen, dass er keinen Alkohol und keine Drogen konsumiert. Weiters wurde Bewährungshilfe angeordnet. Der Senat folgte damit den Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann, der sich für diese Maßnahmen ausgesprochen hatte.

Verurteilte den Ex-Schauspieler zu zwei Jahren Haft - bedingt

Zu Beginn des Prozesses bekannte sich der gefallenen Burgschauspieler schuldig. “Ich bin Anfang der 2000-er-Jahre in eine ausgeprägte Pornografiesucht gekommen, die sich in einem langen Konsumverhalten geäußert hat”, schilderte Teichtmeister in seiner Beschuldigteneinvernahme. Sein Unrechtsbewusstsein sei infolge des Konsums von Drogen immer geringer geworden: “Das Problem (das Beschaffen des verbotenen Materials, Anm.) ist seit 2008 virulent geworden und vollkommen eskaliert.” Er habe “dazwischen Phasen der Helle und der Selbsterkenntnis, dass das falsch ist” gehabt, diese aber “weggedrückt”. Er hätte damals Hilfe wahrscheinlich gar nicht angenommen, räumte der Angeklagte ein: “Die Vernunft war damals nicht stärker als die Krankheit und das Problem.” Dabei habe er gewusst, dass er mit dem Beschaffen von Missbrauchsmaterial von Kindern – vor allem im Darknet – “meine Karriere gefährde”.

Die Demonstranten vor dem Gerichtssaal wertete Richter Apostol als "strafmildernd"eXXpress / Oliver Ginner

Pädosexuelle Texte zu den Bildern verfasst

Der Große Schwurgerichtssaal war bis auf den letzten Platz gefüllt, auch auf der Galerie drängten sich am Verfahren Interessierte. Der Angeklagte betrat über einen Seiteneingang den Saal. Teichtmeister trug einen Dreiteiler, eine Brille und war frisch rasiert. Staatsanwältin Julia Kalmar warf ihm vor, sich von Februar 2008 bis Sommer 2021 verbotenes Missbrauchsmaterial beschafft und auf 22 Datenträgern – darunter zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop und drei externen Festplatten – abgespeichert zu haben. Ursprünglich war Teichtmeister seitens der Staatsanwaltschaft lediglich der Besitz von verbotenen Missbrauchsdarstellungen unterstellt worden. Der zuständige Richter ließ allerdings von einem Datenforensiker eine ergänzende Auswertung der sichergestellten Daten – immerhin rund 23 Terabyte – vornehmen, was die Sicht der Dinge änderte: 34.696 Dateien hatte Teichtmeister verändert, indem er diese bearbeitete, Collagen erstellte, Diashows und Videosequenzen anfertigte, was rechtlich als Herstellung zu qualifizieren ist und einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren unterliegt.

Auf diese veränderten Dateien ging Kalmar in ihrem Eröffnungsvortrag ein. Teichtmeister habe diese “mit pädo-sexuellen Texten” versehen, aus denen die Staatsanwältin minutenlang Passagen zitierte. Sie habe “so etwas” in ihren 16 Jahren bei der Staatsanwaltschaft noch nicht gesehen, sagte Kalmar. Sie bescheinigte Teichtmeister “Gewaltfantasien”, die Ausdruck einer “sexuellen Devianz mit pädo-sexuellem Inhalt” sei. Teichtmeister gab – vom Richter damit konfrontiert – zu, diese Texte seien “schrecklich”, es handle sich um “verdichtete Grauslichkeiten”.

Staatsanwältin Julia KalmarAPA