Die im Vorjahr beschlossene Abschaffung der Kalten Progression bringt den österreichischen Steuerzahlern im Jahr 2024 eine Ersparnis von 3,65 Milliarden Euro. Das geht aus dem Progressionsbericht von IHS und WIFO hervor. Die Grenze für steuerpflichtige Einkommen wird demnach im kommenden Jahr bei rund 12.500 Euro liegen. Offen ist noch, wie mit dem variablen Drittel der zu retournierenden Gelder vorgegangen wird. „Dass man diese schleichende Steuererhöhung abgeschafft hat, war ein historisches Ereignis”, bestätigt Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) die Maßnahme. Alle Tarifgrenzen mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes steigen damit entsprechend der Inflationsrate mit einem Richtwert von 9,9 Prozent.

Gerade bei hoher Inflation ist ein solcher Schritt wichtig

Auch IHS-Direktor Holger Bonin lobt das österreichische Modell. „Es ist hier etwas gelungen, woran man bisher in Deutschland gescheitert ist“, so der deutsche Ökonom. „Ökonomisch betrachtet ist ein solcher automatischer Ausgleich vollkommen vernünftig“, betont er, „denn dadurch wird ein Übergewinn für den Staat vermieden und dafür gesorgt, dass die öffentliche Hand in Österreich sich nicht zulasten der Bevölkerung bereichert. In Zeiten hoher Inflation ist ein solcher Ausgleichsmechanismus umso wichtiger.“

Die Tarifgrenzen wurden gemäß der Inflation um je 9,9 Prozent erhöht - mit Ausnahme des Spietzensteuersatzes.

Es gibt mehrere Möglichkeiten das Geld sinnvoll zu verteilen

Insgesamt geht es bis 2027 um die Rückgabe von 8,8 Milliarden Euro. Wichtig ist auch der Handlungsspielraum, also die Möglichkeit der Politik, mit einem Drittel Schwerpunkte setzen zu können. Bonin sieht zwei Szenarien, wie die Politik mit diesem Drittel umgehen könnte. „Einerseits biete sich die steuerliche Entlastung der untersten Tarifstufen an, weil die Inflation Menschen mit weniger Einkommen stärker betrifft, Sinnvoll wäre aber auch, die Grenzbelastung im mittleren Einkommensbereich zu senken und damit einen Anreiz für mehr Vollzeitarbeit zu setzen.“

Auch Magnus Brunner erwägt die zwei Optionen

Brunner stellte in Aussicht, diese beiden Varianten nun mit den Grünen als Koalitionspartner besprechen zu wollen und im Herbst eine gesetzliche Regelung zu präsentieren. „Beide Varianten sind interessant“, betonte er. „Wenn es zu keiner Einigung kommt, wird die 9,9-prozentige Anpassung ohne weitere Schwerpunktsetzung über den gesamten Steuertarif erfolgen“, erläuterte der Finanzminister.