Hunderte Menschen in der Schweiz kämpfen gegen die glühende Hitze in der Schweiz. Manche sterben sogar, andere wiederum werden durch diese Hitze krank. Der Blutdruck sinkt, Herz-und Atemfrequenz steigen. Die Folgen der hohen Temperaturen sind vielfältig: Bewusstlosigkeit, Dehydrierung und sogar Hitzeschläge. Davon sind vor allem ältere Menschen betroffen.

Das passierte auch Ruth Schaub. Im Wartezimmer ihres Arztes kollabierte sie aufgrund der enormen Hitze. Die damals 84-jährige, die mittlerweile verstorben ist verlor das Bewusstsein. Daraufhin bekam sie von den Ärzten den Rat, sich künftig bei Temperaturen über 30 Grad nicht mehr draußen aufzuhalten.

Seniorinnen bringen Bundesrat vor Gericht

Seitdem ging Schaub an heißen Tagen nur noch frühmorgens einkaufen. Tagsüber verließ sie das Haus so gut wie überhaupt nicht mehr. Auch die Blumen wurden nachts gegossen. Das empfand sie damals allerdings als eine starke Einschränkung. Zusammen mit hunderten weiteren Seniorinnen reichte sie gegen den Bundesrat eine Klage vor Gericht ein. Der Verein “Klimaseniorinnen”, die von Greenpeace unterstütz werden klagten gegen die Schweiz, weil sie der Meinung waren, dass die Politik in Klimafragen zu wenig gegen den Klimawandel macht. Das Versagen der Politik führt nach Meinung der Klimaseniorinnen dazu, dass es längere und vor allem intensivere Hitzeperioden gibt. Die in der Verfassung festgeschriebene Schutzpflicht gegenüber Menschen werde von der Schweiz verletzt.

2016 reichte der Verein die Klage ein. Zunächst blitzte der Verein beim Bundesgericht ab. Allerdings schafften es die Klimaseniorinnen 2020 bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser hat es geschafft, den Bundesrat zu einer Stellungnahme zu verpflichten.

Klage könnte globale Konsequenzen haben

Die Eingabe der Klimaseniorinnen könnte nun einen Stein ins Rollen bringen. Ein Urteil könnte direkte Folgen auf auf die Politik von 47 europäischen Ländern haben. Also auf jene Länder, die den Gerichtshof in Strassburg anerkennen. Der Bundesrat hat jedenfalls das Anliegen der Klimaseniorinnen abgelehnt. In einem 60-seitigen Schreiben wurde erklärt, dass die Schweizer Klimapolitik ausreichend sei. Außerdem sei keine Person in der Art betroffen, dass es zu einer Klage berechtigen würde. Darüber hinaus spiele es keine Rolle, ob die Schweiz handelt oder nicht. Die Betroffenheit durch den Klimawandel würde bestehen bleiben, so die weitere Begründung.

Dennoch könnte die Klage einen Präzedenzfall schaffen.