Vor dem Schöffensenat erzählte der suchtgiftabhängige Angeklagte (35) Dienstag am Wiener Landesgericht, er habe am 26. Jänner erfahren, dass er sich mit HIV infiziert hatte. Deshalb habe er sich mit Drogenersatzmedikamenten “zugedröhnt” und sei “die ganze Nacht fortgegangen. Als er gegen 2 Uhr früh – völlig neben sich stehend – von einer Polizeistreife aufgegriffen wurde, ging er auf die beiden Beamtinnen los.

Einer Polizistin schlug er zunächst mehrmals ins Gesicht und griff ihr anschließend mit seinen blutverschmierten Fingern in den Mund. Dabei schrie er “Ich habe alles, ihr Arschlöcher”. Auch die zweite Polizistin wurde vom Angeklagten, bei dem auch eine Hepatitis-Erkrankung nachgewiesen ist, mit Faustschlägen attackiert.

Dienstag bekannte sich der Mann, der 13 Vorstrafen hat, schuldig, er könne sich aber an nichts erinnern. Zuletzt wurde der Angeklagte wegen eines Drogendelikts verurteilt, musste diese Strafe aber nicht verbüßen, da ihm von der Justiz “Therapie statt Strafe” gewährt wurde und er ein Entzugsprogramm absolvieren durfte, anstatt in eine Justizanstalt zu müssen. Der Erfolg der haftverschonenden Maßnahme blieb aber aus. “Alle bisherigen Behandlungen sind glorios gescheitert, auch die im Rahmen der ‘Therapie statt Strafe’. Er konsumiert gleichzeitig viele verschiedene Substanzen. Man spricht da von Polytoxikomanie” erklärte der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann. Zudem sei der Mann seit seinem 15. Lebensjahr Drogenabhängig und weise darüber hinaus eine schwere kombinierte Persönlichkeitsstörung auf, so der Gutachter. Deshalb wurde im Falle einer Verurteilung auch eine Einweisung in ein forensisch-therapeutischen Zentrum empfohlen.

Beamtin weiß noch immer nicht, ob sie sich infiziert hat

Das Gericht leistete dieser Empfehlung Folge. Neben zwei Jahren Haft, wurde die Unterbringung des Angeklagten im Maßnahmenvollzug angeordnet. Die junge Polizistin ist seither psychisch stark belastet, durchläuft eine HIV-Prophylaxe und weiß erst im Juli endgültig, ob sie sich mit dem HIV-Virus infiziert hat. Die Beamtin, die bei der Verhandlung in Uniform als Zeugin aussagte, ist weiterhin im Dienst und bekam 3.480 Schmerzensgeld zugesprochen.