Prinz Ernst August von Hannover ist am Dienstag in Wels zu zehn Monaten bedingt verurteilt worden. Zudem wurden ihm mehrere Weisungen erteilt: So muss er sich einen anderen Wohnsitz suchen als am Anwesen Auerbach in Grünau, darf sich gewissen Gebäuden der dortigen Cumberland Stiftung nicht mehr nähern, keinen Kontakt zum Verwalterpaar dieser Gebäude aufnehmen, keinen Alkohol trinken und er muss eine Psychotherapie machen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Vor allem auf die Weisung, er müsse sich einen anderen Wohnsitz suchen, reagierte der Adelige wütend: “Unmöglich”, meinte er, “ich lebe seit 50 Jahren dort.” Seine Anwälte beruhigten ihn. Die Richterin betonte, dass die Weisungen dem 67-Jährigen helfen sollen.

Ernst August wurde im Sinne des Strafantrags der Staatsanwaltschaft Wels schuldig gesprochen, sich mit Alkohol und Medikamenten fahrlässig in den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit versetzt und in dieser Verfassung dann in Grünau bzw. in Scharnstein (Bezirk Gmunden) u.a. einen Polizisten verletzt, eine andere Beamtin sowie Angestellte bedroht zu haben. Der Welfenprinz hatte sich nicht schuldig bekannt.

Als mildernd wurde die Unbescholtenheit gewertet, als erschwerend, dass es mehrere Opfer gab, mehrere Delikte und strafbare Handlungen während eines laufenden Ermittlungsverfahrens. Weder Anklage noch Verteidigung gaben dazu eine Erklärung ab.

15. Juli 2020:
In der Nacht kam es zu einem Polizeieinsatz im Jagdhaus des Prinzen in Grünau, bei dem er sich heftig gewehrt und einen Beamten verletzt haben soll. Laut Staatsanwaltschaft ging es um die Durchsetzung eines vorläufigen Waffenverbots und um die Vorführung zur Unterbringung. Gemäß einem damaligen Bericht der “Krone” habe er selbst die Polizei gerufen, weil er sich vom Haushälterpaar bedroht gefühlt habe. Auf ärztliche Anweisung wurde er schließlich ins Spital gebracht. Der Prinz selbst wiederum behauptete gegenüber der Zeitung, dass er von Polizisten geschlagen worden sei. Seine Beschwerden gegen das vorläufige Waffenverbot und den Polizeieinsatz an sich sind beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich nach wie vor anhängig.

20. Juli 2020:
Eine Polizistin soll mit einem Baseballschläger von Ernst-August gefährlich bedroht worden sein. Laut Medienberichten soll er mit einem Taxi zur Polizeiinspektion Scharnstein gekommen sein, um – nach den Vorfällen einige Tage zuvor – Anzeige wegen Polizeigewalt zu erstatten. Die Beamten waren aber unterwegs und er musste unverrichteter Dinge wieder abziehen. Auf der Rückfahrt war er laut Pressestelle der Landespolizeidirektion auf zwei Polizistinnen getroffen. Er habe die Beamtinnen aus dem Taxi heraus angesprochen und schließlich einer von ihnen verbal Gewalt angedroht – neben ihm lag ein Baseballschläger.

7. September 2020
Der Prinz soll bei einem Haus, das der Stiftung seiner Familie gehört, ein Fenster eingeschlagen und die darin wohnenden Angestellten bedroht haben. Laut Strafantrag habe er versucht, das Paar samt seiner Tochter zum Verlassen des Gebäudes zu nötigen. Bei diesem Vorfall wurde er sogar festgenommen – und zwei Tage später gegen nicht näher genannte “gelindere Mittel” wieder enthaftet. (APA/red)

Bis zu drei Jahren Gefängnis drohen bei einer Verurteilung

Im Fall einer Verurteilung im heute beginnenden Prozess in Wels drohen Ernst August bis zu drei Jahre Haft. Sein Verteidiger Malte Berlin wollte sich im Vorfeld nicht äußern. “Unser Mandant sieht sich einer massiven medialen Vorverurteilung ausgesetzt, die ein faires Verfahren kaum mehr zulässt und zu der er persönlich keinen Beitrag leisten möchte”, teilte er in einer kurzen schriftlichen Stellungnahme auf APA-Anfrage mit. Die “Bunte” mutmaßte, die Verteidigungsstrategie könnte darauf abzielen, dass er den Alkohol von dem Haushälterpaar bekommen habe, obwohl bekannt sei, dass er nichts Hochprozentiges konsumieren solle.

Psychiatrischer Sachverständiger und zehn Zeugen sind geladen

Ob es heute bereits ein Urteil geben wird, ist ungewiss. Mehr als zehn Zeugen sind geladen und ein psychiatrischer Sachverständiger soll gehört werden. Auf die üblichen Fragen des Richters zu Beginn eines Strafprozesses nach Einkommen, Vermögen und Schulden kann er schweigen. Sollte er zu einer Geldstrafe verurteilt werden, muss das Gericht aber Erhebungen anstellen, welcher Tagsatz der finanziellen Situation entspricht – wie bei jedem anderen Angeklagten auch. (APA/red)