
Höchstgericht hebt Job-Einschränkungen für Asylwerber auf
Der Verfassungsgerichtshof hat heute entschieden, dass zwei Erlässe, die die Beschäftigung von Asylwerbenden eingeschränkt haben, gesetzeswidrig sind.
Zwei Erlässe der früheren Arbeitsminister Martin Bartenstein (ÖVP) aus dem Jahr 2004 und Beate Hartinger-Klein (FPÖ) aus dem Jahr 2018 regelten bis dato, wann Asylwerber in Österreicher arbeiten können. Der Bartenstein-Erlass besagt, dass Asylwerber in Österreich nur als Erntehelfer oder Saisonarbeiter eingesetzt werden dürfen. Jener von Hartinger-Klein hat den vorübergehend bestehenden Zugang von Asylwerbern zur Lehre ausgehebelt.
“Die betreffenden Bestimmungen der Erlässe sind nämlich als Verordnungen einzustufen. Als solche hätten sie aber im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden müssen. Da eine derartige Kundmachung nicht erfolgt ist, hat der VfGH diese Bestimmungen als gesetzwidrig aufgehoben”, heißt es in einer Aussendung des VfGH.
Sobald die Aufhebung kundgemacht wurde, können Asylwerber bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen nicht nur als Erntehelfer und Saisonkräfte, sondern in allen Bereichen beschäftigt werden. Die türkis-grüne Regierung und Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) könnten nun versuchen, neue Einschränkungen in Form einer Verordnung zu machen.
Der Erlass aus 2018 sah – in Verbindung mit jenem aus dem Jahr 2004 – vor, dass Beschäftigungsbewilligungen für Asylwerberinnen und Asylwerber nur bei befristeten Beschäftigungen als Saisonarbeiter oder Erntehelfer erteilt werden dürfen. Der Erlass aus dem Jahr 2004 stammte vom damaligen Arbeitsminister Martin Bartenstein (ÖVP) und besagte, dass Asylwerber nur als Erntehelfer oder Saisonarbeiter eingesetzt werden dürfen. Jener aus dem Jahr 2018 ist von der damaligen Arbeitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) und hat den Zugang von Asylwerbern zur Lehre beseitigt.
Klage von Tiroler Spenglerei
Aufgrund der Beschwerde einer Spenglerei hatte der Verfassungsgerichtshof in der März-Session beschlossen, von Amts wegen ein Verordnungsprüfungsverfahren zum Erlass von 2018 bzw. 2004 einzuleiten. Das Verfahren habe bestätigt, dass “sich diese Erlässe nicht in einer bloßen Information über die geltende Rechtslage erschöpfen, sondern darüber hinaus verbindliche (einschränkende) Regelungen über die Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen für Asylwerbende enthalten”, erklärte der VfGH.
Im fortgesetzten Verfahren über die Beschwerde der Spenglerei gab es im Verfassungsgerichtshof auch Bedenken über eine Verfassungsmäßigkeit einer Bestimmung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG). Der VfGH hat daher von Amts wegen ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet. Gegenstand dieses Verfahrens sei die Regelung des § 4 Abs. 3 Z 1 AuslBG. Danach dürfen Beschäftigungsbewilligungen bei Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen nur erteilt werden, “wenn der Regionalbeirat die Erteilung einhellig befürwortet”. Der Verfassungsgerichtshof ist vorläufig der Auffassung, dass diese Konstruktion rechtsstaatlichen Grundsätzen der Bundesverfassung widersprechen dürfte.
Kommentare
Schon unter Sozialminister Hundstorfer wurde 2012 die Möglichkeit für Asylwerber geschaffen eine Lehre zu beginnen. Die Zulassung zu einer Lehrstelle hatte aber keinen Einfluss auf das Asylverfahren. Mit rechtskräftiger Ablehnung des Asylantrages endet auch das Aufenthaltsrecht als Grundlage für den weiteren Verbleib in Österreich. Während der ÖVP/FPÖ-Regierung gab es dann massive Proteste seitens der Linken, als man die Lehrlinge bei negativem Asylbescheid abschob. Der damalige oberösterreichische Landesrat Rudolf Anschober war bei diesen Aktionen federführend. Das führte dazu, dass die ÖVP/FPÖ-Regierung die Möglichkeit für Asylwerber einen Lehrberuf zu ergreifen wieder abschaffte um sich weitere Diskussionen zu ersparen. Zukünftige Proteste sind mit diesem Vfgh-Entscheid im Falle einer Abschiebung schon vorprogrammiert.
So wie der Rössl-Wirt, der damit 2018 sogar in die Medien ging, der auch einen nicht Asylberechtigten als Lehrling einstellte. Hat wohl auch keinen anderen gefunden …..
Wenn diese Spenglerei dringend Mitarbeiter sucht warum wollen sie unbedingt einen Pakistani?
Warum macht die Spenglerei nicht ein finanziell genügendes Angebot an einen Aufenthaltsberechtigten?
Diejenigen die schon Asylberechtigt sind die sind eine Problemgruppe. Sie finden nicht oft genug Arbeit und die Arbeitslosigkeit ist überproportional hoch. Warum ist das so?
Die Spenglerei und andere sollen doch beim großen Angebot unter den Asylberechtigten zugreifen und nicht noch mehr Migranten mutwillig nach Österreich locken.
Es reicht. Dann müssen sich eben jene Kräfte, die nicht weiter Österreich zerstören möchten, zusammentun und endlich entsprechende wasserdichte Verfassungsbestimmungen beschließen. Und zwar ohne weiteres Einknicken vor Caritas, Amnesty, Volkshilfe, Zara und ähnlichen Gruppen.
Es wäre Zeit auch für neue, durch kein Gericht zu kippende Bestimmungen auch für die Einreise von Asylwerbenden aus sicheren Staaten, deren Anträge umgehend abgelehnt werden sollten, ohne jegliche Versorgung und bei unerwünschten Personen samt sofortiger Abschiebung. Andere Länder haben das übrigens auch geschafft.
Wo bleibt die Gewerkschaft und die Diskussion ums Lohn-Dumping?
Die schweigen um “den Rechten” nicht recht geben zu müssen 😉
Österreich ist vollständig von sicheren Drittstaaten umgeben. Es müsste daher die Anzahl der Ayslsuchenden SEHR SEHR gering sein.
Asylwerber sollten generell arbeiten dürfen!
Das bringt uns und ihnen Kohle und bringt sie nicht auf blöde Gedanken.
Aber klar, immer neue Billigarbeitskräfte, die das österreichische Lohnniveau weiter unter Druck setzen und heimische bzw. EU-Arbeitskräfte vom Markt verdrängen. Und dazu werden Gründe geschaffen, warum man Leute unbedingt im Land lassen muss, weil sie ja so gut integriert seien – was dann wieder dazu führt, dass man all diesen Leuten die Staatsbürgerschaft oder zumindest das Wahlrecht geben muss, weil sie doch so rechtlos seien. Österreich hat ja erst 9 Millionen Einwohner, da könnten es doch locker auch doppelt so viele sein, man muss einfach nur das ganze Land komplett zubetonieren, die bisher schon rekordverdächtige Bodenversiegelung reicht ja nicht. Von all dem würde Österreich garantiert enorm profitieren …
@Selberdenker
1) Bei einem Asylwerber ist völlig unbekannt WER er ist! Die Überprüfung seiner Identität ist noch nicht abgeschlossen!
2) Lies dich bitte in das Thema LOHNDUMPING ein!
3) Die NGOs missbrauchen ein Beschäftigungverhältnis um Abschiebungen zu verhindern.
Es gibt Mindestlöhne in Österreich. Lohndumping kann man regulieren. Haben Sie was gegen arbeitende Asylanten, die uns nicht auf der Tasche liegen?
Lies doch bitte den letzten Satz. Mutmaßlich öffnet die das dann die Augen 😉
https://www.derstandard.at/story/2000127998853/nationalratsbeschluesse-murksgesetze
PS: Ein wenig Mathekenntnissen sind sehr unterstützend beim Augenöffnen!
Angeblich hat eine “Tiroler Spenglerei” eine Beschwerde eingebracht. Da ergeben sich viele Fragen. In Wirklichkeit war diese Spenglerei nur tarnungshalber vorgeschoben. Welche Rechtsanwälte sind da involviert? Oder ist in Wirklichkeit die Asylkoordination oder andere Flüchtlingshilfevereine dahinter die das angeschoben haben.
Diese Spenglerei ist doch nur Tarnung es ist das übliche Asylnetzwerk mit ihren Rechtsanwälten die da Druck gemacht haben.
IM VfGH sitzen nur links-Linke!
Trotzdem behaupten die Opositions-Parteien und viele Medien, die Justiz WÄRE unabhängig!
-diese drastische Verschlechterung für die österr. Staatsbürger zeigt doch, dass die Justiz in manchen Bereichen KORRUPT ist, weil sie die Interessen der ASYLINDUSTRIE über jene der Bürger stellt, die dieses Land aufgebaut haben!
Jetzt werden die Arbeitslosen noch mehr werden, weil mehrere LINKE Organisationen lieber Asylanten einstellen werden…
Das ist ein massiver RÜCKSCHRITT und eine immense zusätzliche BELASTUNG für das Land Österreich! Der VfGH ist zum Schämen, arbeitet GEGEN das Land und gehört definitiv völlig neu besetzt!
Ich halte es für höchst problematisch, wie hier ohne jegliche demokratische Legitimation Politik gemacht wird.
Und dieses Urteil erging sicher auch wieder “im Namen des Volkes”. Ich weiß nur nicht welches.
Falsch. In Österreich werden Urteile im Namen der Republik verkündet. Sie verwechseln das mit Deutschland.
Also werden jetzt Zehntausende junge Männer nicht mehr den ganzen Tag und die halbe Nacht chillen und mit Freunden spazieren gehen, sondern Österreich nach vorne bringen. Nicht?
Haha, absolut richtig! Garantiert!
Der gesamte Arbeitsmarkt ohne jede Einschraenkung wird mit einem Schlag für Menschen die gar nicht fix hier sein dürfen komplett geöffnet.
Das ist ein Konjunktur- und Unterstützungsprogramm für sämtliche Schlepperorganisationen.
Die Schlepper reiben sich erfreut die Hände und die Komplettoeffnung spricht sich in Somalia Afghanistan und Bangla Desh schnell herum.
Sitzen im VfGH eigentlich Vertreter von NGOs oder Juristen, die vom österreichischen Steuerzahler dafür bezahlt werden, deren Interessen zu vertreten?
Wir brauchen keine Regierungen mehr, wir haben Richter
Verordnungen aus den Jahren 2004 und 2018! Entweder sie wurden erst jetzt von diversen Organisationen beeinsprucht oder der VfGh ist heillos überlastet. Da können wir damit rechnen, dass die Verordnungen der letzten 17 Monate bis 2038 aufgehoben werden. Endlich wird es genug gut ausgebildete Arbeitskräfte geben, die für den Mindestlohn arbeiten.
Das Zauberwort “Asyl” macht “alles möglich”.
Sogar dass Mörder, Terroristen, Vergewaltiger, Folterknechte, Kriegsverbrecher oder sonstige Gewaltkriminelle, nur das Zauberwort auszusprechen brauchen um in Österreich sofort, arbeiten dürfen.
Man stelle sich vor, die Altnazis hätten ab 1945 weltweit denselben “Luxus” genossen!
Und dass Österreicher aktuell weniger Menschenrechte als die Zauberwortaussprecher haben, interessiert den VfGH nicht die Bohne.