
Höchststrafen gegen Afghanen im Fall Leonie: Dreimal Mord!
Alle drei Hauptangeklagten wurden wegen Mordes schuldig gesprochen, zwei darüber hinaus wegen Vergewaltigung. Es wurden Höchststrafen verhängt: Lebenslang, 20 und 19 Jahre Haft. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Bis zuletzt war ungewiss, ob es auch zu Schuldsprüchen wegen Mordes kommen würde.
Für die Eltern war das lange Warten schon längst eine Tortur. Die Aufarbeitung von Leonies Tod hatte sich mehrmals verzögert. Mit den Urteilen dürfte das lange Warten auf Gerechtigkeit für sie ein Ende haben. Die drei Afghanen waren “nur” wegen Vergewaltigung angeklagt gewesen. Die Eltern hatten von Anfang an eine Mordanklage gefordert, und so haben die Geschworenen schlussendlich auch entschieden: Es war Mord.
Die Geschworenen mussten über Mord, Mord durch Unterlassung und Vergewaltigung urteilen – und sie haben sich nach mehrstündiger Beratung festgelegt: Der Erstangeklagte (24) wurde wegen Mordes und Vergewaltigung schuldig gesprochen und erhielt dafür lebenslange Haft. Der Zweitangeklagte (19), in dessen Wohnung die Tat stattfand, muss wegen Mordes durch Unterlassung für 20 Jahre hinter Gitter. Der Drittangeklagte (20) – er war Leonies Freund – muss wegen Mordes und Vergewaltigung für 19 Jahre ins Gefängnis.
Damit wurden Höchststrafen verhängt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Darüber hinaus erhielt die Familie in Summe 140.000 Euro Schmerzensgeld. Den beiden Eltern wurden jeweils 30.000 Euro zugesprochen, den Geschwistern je 20.000 Euro.
Prozessbeobachter rechneten mit Höchststrafen
Die drei Afghanen hatten Leonie (13) im Sommer 2021 mit Drogen vollgepumpt und anschließend brutal missbraucht. Dass es zu einem Schuldspruch kommen würde und zu einem durchaus hohen Strafausmaß, galt als so gut wie sicher. Prozessbeobachter rechneten mit Höchststrafen. Unklar war nur, ob die Täter auch wegen Mordes verurteilt werden würden. Dies hatte am Ende die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer bereits angedeutet – der eXXpress berichtete. Die jungen Migranten waren “nur” wegen Vergewaltigung mit Todesfolge auf der Anklagebank gesessen.
Zum emotionalen Höhepunkt des Schlusstages im Prozess wurde der offen verlesene Brief von Leonies Vater. Darin schildert er die Verzweiflung seit dem Tod seiner Tochter und bittet um eine gerechte Strafe für die jungen Männer, die für Leonies grausames Schicksal verantwortlich sind.
Verzögerungen führten zu unerträglichem Warten für die Eltern
Eines steht fest: Für Leonies Eltern hat das unerträgliche Warten ein Ende. Die Aufarbeitung von Leonies Tod hatte sich für sie quälend in die Länge gezogen. Zunächst durch die Flucht eines der Verdächtigen nach England und die spätere Auslieferung nach Österreich. Schließlich erkrankte auch noch die vorsitzende Richterin während des Prozesses.
Die Brutalität des Tathergangs schockiert Österreich bis heute: Dem Mädchen waren am Abend des 25. Juni 2021 Drogen bis zur Bewusstlosigkeit eingeflößt worden. Zuvor hatte es sich mit dem Drittangeklagten in die Wohnung des Zweitangeklagten begeben – um zu feiern, wie Leonie dachte. Hier traf sie auch den Erstangeklagten. Im Laufe des Abends mischten die drei Afghanen dem Mädchen mindestens sechs Ecstatsy-Tabletten Getränk. Als die Wirkung der Drogen einsetzte, vergewaltigten sie Leonie hintereinander. Doch die Ecstasy-Dosis war für das Mädchen aus Tulln auch tödlich.
Mit weiteren Rechtsmitteln wird gerechnet
Die Angeklagten hatten erklärte, sie hätten einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit Leonie gehabt. Danach hätten sie geschlafen. Wann das Mädchen den schließlich tödlichen Zustand erreicht hatte, darüber konnte keiner der Angeklagten eine Angabe machen. Sie bestritten auch, dem Mädchen die Drogen verabreicht zu haben. Erst als sie aufgewacht seien, hätten sie gemerkt, dass es der 13-Jährigen schlecht ging.
Das kauften ihnen die Geschworenen nicht ab. Nun sind die Urteile gefallen.
Die Verteidiger der drei Angeklagten, Wolfgang Haas, Thomas Nirk, Andreas Schweitzer und Sebastian Lesigang hatten am Ende des Verfahrens noch an die Geschworenen plädiert, sich in ihrer Entscheidung nicht von Emotionen treiben zu lassen. Mit weiteren Rechtsmitteln wird jedoch gerechnet.
Kommentare
Wenn sie das gerecht finden für einen Mord 20 Jahre oder weniger, wenn so wenig Strafe ein Menschenleben Wert ist, dann ist das ganz schön traurig !
Ein Wunder, dass die österreichische Gerichtsbarkeit volle Härte gezeigt hat, war es, verfolgt man die Berichte, ein brutaler Mord. Meine Befürchtung aber ist, dass dieses Urteil in der Berufung wesentlich abgemildert wird. Angesichts der Schwere dieses Verbrechens sollten diese Mörder eigentlich ihre Strafe zwecks Abschreckung, in den Heimatländern absitzen müssen!
Harte Strafen sind gerechtfertigt. Was bei der Berichterstattung aber zu kurz kommt: Es war eine Tat im Drogenmilieu. Das Mädchen stand unter Beobachtung des Jugendamtes, hatte selbst Kontakt gesucht, wollte Drogen nehmen, ist von zuhause ausgerissen etc. etc. Entschuldigt zwar natürlich nicht die Vergewaltigung, ist aber rechtlich gesehen schon zu berücksichtigen.
Zu oft den Türstock übersehen?
Zitat aus dem Artikel: “Der Drittangeklagte (20) – er war Leonies Freund – muss wegen Mordes und Vergewaltigung für 19 Jahre ins Gefängnis.”
Das habe ich anders in Erinnerung/gelesen! Eine Freundin von Leoie soll das dementiert haben, nachdem der eine Angeklagte mit dem billigen Trick um die Ecke kam, es sei “einvernehmlicher” Sex gewesen. Das hätte nämlich die Strafe erheblich gemildert.
Für mich ist das Urteil immer noch zu lasch, da es ja auch Handy-Videos gibt (welch eine grauslige Vorstellung, daß das die Eltern evtl. haben sehen müssen…)
Und wetten, daß diese Videos unter solchen Männern gerne ausgetauscht werden?
Auf Grund der “Opferrangliste der Linksgrünen” ist das nicht rechtskräftige Urteil überraschend hart. Leider zeigt aber die Erfahrung, dass nachliegende Instanzen diese Urteile sehr stark mildern 🤢
“Die Verteidiger plädieren an die Geschworenen sich nicht von Emotionen leiten zu lassen.”
Alle drei angeklagten haben laut Medien selbst Erfahrung mit Ecstasy und wussten, dass die Dosis, die sie Leonie verabreicht haben tödlich ist.
Laut Medien wurde einer der “Täter” von der Kinder- und Jugendhilfe als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling betreut.
Ich ersuche die Redaktion, die Kosten zu ermitteln, die ein Bundesland an die jeweiligen Einrichtungen für einen UMF zahlen muss.
Die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen haben ein Recht darauf zu erfahren wie hoch die Kosten für die unbegleitenden minderjährigen Flüchtlinge sind – es wird uns nämlich immer wieder über verschiedene Vereine und Medien suggeriert zu wenig für ihre Integration zu tun.
Der “Fall Leonie” ist ein drastischer, der an Brutalität nicht mehr zu überbieten ist, der es leider in die Medien geschafft hat aber wie hoch ist die Dunkelziffer der Jugendlichen, die in die Drogenabhängigkeit schlittern und wie hoch ist die Zahl der nicht gemeldeten Vergewaltigungen?
Die Angst um ihre Kinder und das Leid der Eltern ist nicht in Worte zu fassen – ihnen gilt meine aufrichtige Anteilnahme.
Selbst dieses Urteil, falls es in der letzten Instanz nicht wieder abgemildert wird, ist für diese Afghanen viel zu wenig. Unsere Gefängnisse wären dort 3 Stern Hotels. Mitschuldig dürfen sich sämtliche Wähler fühlen, die diese Zustände in Österreich durch ihr Wahlverhalten der letzten zehn Jahre ermöglicht haben.
„Mitschuldig dürfen sich sämtliche Wähler fühlen, die diese Zustände in Österreich durch ihr Wahlverhalten der letzten zehn Jahre ermöglicht haben“
Völlig richtig und doch falsch. Was/wen hätten wir wählen sollen? Selbst die Blauen sind nur Maulhelden. Die Gelegenheiten wo sie was ändern hätten können haben die ungenutzt verstreichen lassen. Und daß sie nur Juniorpartner waren ist wirklich keine Entschuldigung.
Dennoch ist für mich die Frage, ob für solche Fälle nicht die Todesstrafe angemesssen wäre: Nach ein paar Jährchen werden diese Barbaren wieder frei bei uns herumspazieren, Frauen bis ins Greisenalter sind vor Vergewaltigungen nicht mehr sicher in unserem einst schönen Österreich.
Und wenn schon nicht Todesstrafe, dann sollte zumindest dafür gesorgt werden, dass solche nutzlosen Individuen wenigstens nie mehr vergewaltigen können, gemäß ihres gewohnten Scharia-Rechts “Diebstahl-Hand ab”, nur halt hier nicht die Hand.
Genau meine Meinung 👍🪚
Bin überrascht das bei einem Schuldspruch durch unabhängige Geschworene überhaupt Berufung möglich ist. Sowas muss man mir erstmal erklären 🤔
Zur Erklärung: Die Entscheidung des Geschworenengerichtes über die Schuld, d.h. ob der Angeklagte schuldig oder nicht schuldig ist, ist von wenigen Ausnahmen abgesehen endgültig und es kann dagegen kein Rechtsmittel ergriffen werden. Ein solches Urteil kann nur wegen Verfahrensfehlern bzw. wegen der Höhe der verhängten Strafe und/oder wegen der Entscheidung über die privatrechtlichen Ansprüche bekämpft werden.
Lebenslang bedeutet in Österreich max. 15 bis 20 Jahre. Die beiden anderen können als Ersttäter mit der Halbstrafe, jedenfalls mit dem Erlass des Strafdrittels rechnen. Schon allein wegen des jugendlichen Alters. In den USA würden alle drei bis zum Ende ihres Lebens einsitzen.
Die Urteile sind viel zu mild. Lebenslang ist bei uns nicht lebenslang. Menschlicher Abschaum gehört auf ewig weggesperrt, am besten im Heimatland.
Manchmal wäre die Todesstrafe, wie in Amerika, die gerechteste Strafe. Übrigens wo ist der 4. Mann hingekommen der dabei war?
Ein wichtiges Urteil, genauso wichtig ist die Abschiebung nach der Haft. Schwer vorstellbar wie diese Leute nach ihrer Gefängnisstrafe hier in Österreich weiterleben sollen.
Nur mit verpflichtender Abreise kann dieses Kapitel, würdig für die Gesellschaft, abgeschlossen werden.
Die Zeit wird lang.
Warum lang ? Die sind doch alle unter sich ! Da gibt es alles: Drogen, Fernsehen, Alkohol und Besuch von Frauen ! Was will man mehr ?
Aber bitte absitzen in Shitholistan. Weiter geht´s mit unseren täglichen “Einzelfällen”.
Wieder das grundsätzliche Problem, dass man die 3 in afghanische Gefängnisse überstellen sollte. Dafür braucht es Rücknahme Vereinbarungen mit den Herkunftsländern, mit Angebot die Gefängniskosten zu übernehmen, die sind auf alle Fälle billiger als hier. Zudem werden die Jungs die Zeit ohne Playstation, ohne Einzelzelle, ohne Luxus absitzen, das bringt Leonie…..schon klar. Aber mich als Vater würde es wahnsinnig machen, wenn die Jungs es bequem hätten, und eine Resozialisierung in Aussicht, dass sie noch früher entlassen werden. Dann würde ich am Tag der Entlassung mit einem rein zufällig im Gebüsch gefundenen Baseballschläger auf sie warten und die Resozialisierung noch mal mit den gnadenlosen Killern besprechen.
Finde ich gut, dass es da ein gerechtes Urteil gegeben hat, aber ein Grundproblem ist nicht einmal angesprochen worden. Der Mord konnte deshalb passieren, weil zumindest ein Täter von der Stadt Wien versteckt wurde, Der war schon im Gefängnis, wurde entlassen und hätte abgeschoben werden sollen. Aber er war für die Behörde “untergetaucht”, weil er in einem Resozialisierungsprogramm des Magistrats Wien eine Gratis-Gemeindewohnung bekommen hat. Und da war er nicht gemeldet, sondern nur der Verein, der ihn betreut hat. Und deshalb konnte er nicht gefunden werden und Leonie ermorden…
Wenn sie das gerecht finden für einen Mord 20 Jahre oder weniger, wenn so wenig Strafe ein Menschenleben Wert ist, dann ist das ganz schön traurig !
Ein sehr gerechtes Urteil, speziell wenn man alles was bekannt ist berücksichtigt.
Hoffentlich wird dieses Urteil im Falle eines Einspruch geändert.
Es holt das Mädel nicht mehr zurück, aber in der Hoffnung es ist zukunftsweisend, was ich eher nicht befürchte, aber es gibt Hoffnung.
Alles Gute den Hinterbliebenen……
Sorry, natürlich Urteil nicht geändert!!!!
Bin überrascht das bei einem Schuldspruch durch unabhängige Geschworene überhaupt Berufung möglich ist. Sowas muss man mir erstmal erklären 🤔
Wenn sie das gerecht finden für einen Mord 20 Jahre oder weniger, wenn so wenig Strafe ein Menschenleben Wert ist, dann ist das ganz schön traurig !
so sollte auch bei jeder einzelnen Vergewaltigung das Urteil aussehen! Denn das Leben der Betroffenen ist für ihr ganzes Leben zerstört!!!
Die Urteile sind trotzdem viel zu lasch, wenn die lebenslänglich bekommen würden ist es trotzdem nach 20 Jahren vorbei, die sollten niemals mehr in die Öffentlichkeit kommen können!
Bis sie draußen sind müssen sie hoffentlich oft genug die Seife aufheben 😡😤
Möglicherweise sind nicht ganz wenige Mithäftlinge ebensolche Goldstücke aus orientalischen Gesellschaften. Somit gibt’s statt Seifeaufheben eher ein paar brüderliche Schulterklopfer.
Denen wirds egal sein.
Nachdem in den Ländern Jungfrauen so wertvoll sind haben die Männlein vorher miteinander etwas.
Könnte man die rassistischen Kommentare ein wenig eindämmen? Widerlicher geht es fast nicht mehr.
Kosten dem Steuerzahler die nächsten 15 Jahre Millionen und mit Mitte 30 sind sie raus und können weiter ihr Unwesen treiben.
… nach 12-13 Jahren sind’s wieder draußen!
.. Leonie kommt nie wieder!!
Ist das eine gerechte Strafe??
Welche Strafe gibts in deren Heimatländern für sowas ??
Zumindest sollte man die Abschieben und die Strafe in den Herkunftsländern absitzen lassen !
Ich schaue jetzt Nachrichten und warte auf VdB zur Lage spricht…..
Da können sie genauso gut auf Godot warten!
Gerechtes Urteil, obwohl dies das arme Mädchen nicht wieder lebendig macht. Jetzt muss der Steuerzahler diese Schwerverbrecher auch noch Jahrzehnte durchfüttern. Die sollten in einem Gefängnis in ihrem eigenen Land dies Strafe absitzen!
…..na aus Österreich schreibt wer, es geht ja um unser Land😔
Und bloß keine “Schutzhaft”, die gehören im Häfen “unter die Leute” .
Gratulation + ein großes Danke auch an den Opferanwalt Dr. Höllwarth ( “Kein Impfzwang” ) !! Guter Mann ! Und die Täter…?? Tiere haben mehr Unrechtsbewußtsein . Furchtbar… 🙁
Es ist genau das Urteil gefällt worden, mit dem jeder gerechnet hat, der die Justiz in Ruhe arbeiten ließ. 🧐
Die Urteile sind nicht rechtskräftig 🧐
Der Herr Fake-Reiser verbreitet wieder seine Fake-News 😀
1) Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Steht sogar im Artikel 😉
2) Ob, und wie gut, die Justiz gearbeitet hat, wird man im Zuge der Berufungsverfahren erfahren.
3) Womit “jeder” rechnet, ist bei Gerichtsverfahren völlig irrelevant.
4) Wer ist “jeder” im Kontext des Verfahrens?
Und legen sie sich einen eigenen Nick an 😉
mit dem jeder gerechnet hat, der die Justiz in Ruhe arbeiten ließ.
Soviel Ruhe wie bei Krasser, Waldhäusl und viele andere Verfahren, welche in rechtskräftigen Freisprüchen endeten?
Erkennen sie nun den Wahrheitsgehalt ihrer Behauptung?
Bei so einem Urteil gibt es keine Berufung gegen den Schuldspruch, es geht um eine mögliche Nichtigkeitsbeschwerde, also Verfahrensfehler, über die der OGH befindet. Stellt der keine Verfahrensfehler fest, hält der Schuldspruch.
@Gusto
1) Das ändert nichts daran, dass das Urteil gefällt wurde, ob es Rechtskraft erlangt wird sich zeigen.
2) Dem stimme ich zu.
3) Ich habe auch nie behauptet, dass es für das Gerichtsverfahren relevant wäre.
4) Jeder, der die Justiz in Ruhe arbeiten ließ (vulgo jeder mit Verständnis unseres Rechtsstaats; so viel Lesekompetenz setze ich voraus), steht sogar im Kommentar.
5) Ich habe einen eigenen Nick, er lautet H.Reiser, auch wenn Sie das in Ihrer verqueren Sturheit nicht wahrhaben wollen.
Falls das ein erneuter Versuch war, mich zu denunzieren, sollten Sie es zumindest mit Fakten versuchen, und zwar nicht nur jenen, die lediglich Ihrer Wahrnehmung entspringen. 😉
@ Mansardus: Sie verschweigen, dass gegen Urteile von Geschworenen- oder Schöffengerichten sehr wohl Rechtsmittel gegen die Strafhöhe zugelassen sind. Und eine Abmilderung ist bei derart gelegenen Urteilen nicht ungewöhnlich, ja eher der juristische Standard.
Und über Fake-Rieser weiß “jeder” bescheid, der länger hier kommentiert. Die Aneinanderreihung von Worten ist eben etwas eigen 😉
Für so eine Fall gibt es für mich nur eine Strafe und die darf ich hier nicht schreiben aber nicht erst in 10 Jahren sondern innerhalb von 3 woche das Mädchen hat sich auch nicht aussuchen können ob es leben darf .Innerhalb von 3 wochen aber öffendlich
Na selbstverständlich werden von den Top-Anwälten, die wir bezahlen, Rechtsmittel ergriffen. War doch nur eine ……. kein weiterer Kommentar.
Naja immerhin hat sie sich davor freiwillig mit denen abgegeben..
@Carmen: Gehts no? Sie entschuldigen die Tat, den Mord, mit solch einer Erklärung?
@Carmen Sie war eine Idiotin -> ja
Darf man dumme Leute quälen, vergewaltigen und umbringen ?
Meist sind es Leute aus Ihrem Spektrum die von Moral, Solidarität usw. reden. Nur gibt es dann Opfer und die gibt es leider zu hauf, welche Ihre Ideologie in einem schlechten Licht erscheinen lassen. Nur jetzt merkt man nichts von ihrer vorgeblichen hehren Moral und den einzigarten Werten.
Aber schon Morgen werden Sie wieder Zeter und Mordio schreien von wegen Moral und Schuld mit welcher die anderen beladen sein sollen. Nun ehrlich gesagt ich mag Ihre Sekte nicht und Sie mag ich auch nicht.
Das Urteil bitte in allen Moslem Länder veröffentlichen. Auch in Europa ganz speziell in Oesiland nämlich in Einfacher Sprache damit diese Leute verstehen lernen so nie und nimmer.
Das Urteil und der Tathergang in Arabischer Sprache bzw. in Allen Moslem Länder veröffentlichen. In Allen. Mein einziger Weihnachtswunsch.