Dicke Tränen vor dem Landgericht Frankfurt: Der Auftritt von Carla Hinrichs (26) dürfte etwas gescheitert sein – die Klima-Chaotin wurde trotz neuer Argumente ihres Anwalts verurteilt, zwei Monate Haft (bedingt, nicht rechtskräftig) fasste die Serien-Kleberin nun aus.

Und die Argumentationslinie des Verteidigers der Klima-Chaotin sorgte beim Prozess doch für Kopfschütteln: Der Jurist meinte, weil die Glaubens- und Religions-Freiheit einen umfassenden verfassungsrechtlichen Schutz genieße, müssten Hinrichs Klebe-Proteste als „Handeln im Glauben der Klima-Apokalypse“, auch vor Strafverfolgung geschützt sein – oder wenigstens als strafmilderndes Argument gelten. Das Gericht lehnte diese Form des Beweisantrags ab, berichtet das News-Portal NIUS.

Der Richter war da anderer Meinung – und sprach nach siebenstündiger Verhandlung dann das Urteil: eine Haftstrafe von zwei Monaten auf Bewährung (nicht rechtskräftig). “Sie hat es selbst in der Hand, ob sie noch mal irgendwann ins Gefängnis muss oder nicht”, sagte der Vorsitzende Richter Jochen Kirschbaum.

In dem Berufungsprozess ging es um eine Verurteilung Hinrichs aus dem Jahr 2023. Die 26-jährige Klima-Warnerin soll 2022 eine Frankfurter Straße blockiert und sich während des Protests festgeklebt haben. Infolge der Blockade entstand ein größerer Stau. Gegen die Aktivistin wurde ein Strafbefehl über 60 Tagessätze von je 30 Euro verhängt.

Sorgte auch für sehr emotionale Bilder: Carla Hinrichs (26).